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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

17.11.05

Schlussstrich unter die Nazi-Vergangenheit - per Totalitarismusthese

Vortrag des führenden Konservativismus-Forschers und VVN-Vertreters Prof. Ludwig Elm

Über „Konservative Grundtendenzen in der Geschichts- und Erinnerungspolitik der Bundesrepublik - insbesondere in den neuen Bundesländern“ hat Prof. Ludwig Elm (Jena) Konservativismusforscher und Bundesausschussmitglied der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/BdA, kürzlich in Naumburg einen Vortrag gehalten. Er rechnet darin mit der These von den „beiden Diktaturen“ und mit der Totalitarismusthese ab, die sich als Instrumente zur Verharmlosung des deutschen Faschismus und damit sogar zur Freisprechung der Konservativen von ihren NS-Bezügen erweisen. Somit einen Schlussstrich unter die Vergangenheit vor 1945 ziehend, wendet sich „die Mitte“ der Abrechnung mit dem Sozialismus/Kommunismus zu, für die derzeit viele finanzielle Mittel in der Gedenkstättenarbeit umgelenkt und der "modernen Totalitarismusforschung" zugeführt werden. Unter dem Motto „Nie wieder Auschwitz“ und daher Schluß mit allen Überresten des Sozialismus werden alle möglichen reaktionären Projekte, bis hin zu Kriegshandlungen begründet. Der  Wortlaut im Folgenden:

Die GRÜNEN im Europaparlament führten am 12. November 1990 - wenige Wochen nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik - in Bonn ein Hearing mit NS-Verfolgten durch. Die RednerInnen aus Belgien, Deutschland, Großbritannien, Israel, Niederlande und Polen äußerten Befürchtungen und Ängste über einige Symptome und Tendenzen der staatlichen Einigung Deutschlands. Myriam Ohringer, Niederlande, die als jüdische Verfolgte in ihrer Heimat im Widerstand gewesen war und aktiv in der Anne-Frank-Stiftung sowie im Mauthausen- und im Sachsenhausen-Komitee mitarbeitete, berichtete, dass sie im April 1990 auf der Fahrt zur Befreiungsfeier in Sachsenhausen in Berlin einen neonazistischen Überfall erlebt hatte und fügte hinzu: „Dieses Ereignis fiel zusammen mit dem Bekanntwerden der Massengräber auf dem Gebiet des ehemaligen Konzentrationslagers Sachsenhausen. Jetzt müssen wir feststellen, dass die Opfer des Stalinismus in den Vordergrund gerückt werden. Alles, was mit der Nazizeit und ihren Opfern zusammenhängt, wird so vom Tisch zu fegen versucht.“[i]

Im Sommer 1990 erhobene Forderungen, in die Präambel des Einigungsvertrages angesichts des Wiedererstehen eines größeren deutschen Staates eine Aussage aufzunehmen, die die aus der vergangenen NS-Barbarei dauerhaft erwachsenden Verpflichtungen bekräftigt, waren von der Bundesregierung und ihrer parlamentarischen Mehrheit abgewiesen worden. Andererseits setzten die gleichen Kräfte, die dies verhinderten, in ostdeutschen Verfassungen primär antikommunistisch motivierte Aussagen durch. Beispielsweise spricht die Präambel der Thüringer Verfassung vom 25. Oktober 1993 vom „Bewusstsein des kulturellen Reichtums und der Schönheit des Landes, seiner wechselvollen Geschichte, der leidvollen Erfahrungen mit überstandenen Diktaturen“.

Ziemlich genau zwei Jahre später - im November 1992 - veranstalteten antifaschistische Verbände und Lagergemeinschaften einen Gedenkstättenkongress in Braunschweig, der von der Vorsitzenden des Auschwitz-Komitees in der BRD, Esther Bejarano, eröffnet wurde. Der niedersächsische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Jürgen Trittin, ging in seinen Ausführungen davon aus, dass „im Ausland sehr genau beobachtet wird, wie wir mit unserer eigenen Geschichte umgehen“. Auch die in Westdeutschland marginalisierte antifaschistische Tradition sei kritisch zu hinterfragen, jedoch: „Das ist etwas anderes, als sich leichtfertig in den Chor jener einzureihen, die nun lautstark bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit die Bewältigung der SED-Diktatur oder auch - in einem Atemzug - die Bewältigung der Geschichte unter den Diktaturen der SED und der NSDAP fordern.“ Solle das eine Kompensation für die Versäumnisse nach 1945 sein? Er fürchte, das sei eine zu optimistische Sicht: „Die vehemente Geschichtsaufarbeitung der SED-Zeit folgt den gleichen Einstellungsmustern, die zur Verdrängung der NS-Zeit führten“.[ii] Heute wissen wir: Spätestens ab 1999 waren Führungsgruppen der GRÜNEN auf diese „Einstellungsmuster“ eingeschwenkt oder nahmen sie mindestens unkritisch hin.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hatte bereits Ende 1991 in einem umfänglichen Leitartikel zur „doppelten Vergangenheit“ ihren Unwillen über die „Singularitätsthese“, also über Feststellungen zur Einzigartigkeit der nationalsozialistischen Verbrechen, geäußert; das Jahrhundert habe „eben nicht nur eine, sondern zwei Gewaltherrschaften hervorgebracht“. Wie der Vergleich ausfalle, sei jedenfalls offen.[iii] Der Wunsch, die deutsche Geschichte zu entlasten, war unverkennbar und inspirierte weitere Bemühungen. Namen von Antifaschisten wurden in den neuen Ländern getilgt und Kampagnen zur Herabsetzung der Traditionen insbesondere des kommunistischen Widerstandes inszeniert. An diesen ausgewählten Zeugnissen sollte daran erinnert werden, dass ab 1990//91, frühzeitig und zielstrebig, politisch motiviert und unbeeindruckt von wesentlichen Einwänden und Argumenten ein revisionistisches Erinnerungs- und Gedenkkonzept verfolgt und seither bis zu einem gewissen Maße durchgesetzt wurde.

Die Übergabe der neugestalteten Neuen Wache in Berlin, Unter den Linden, als „Ort der Erinnerung und des Gedenkens an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ hatte im November 1993 den unbedingten Willen der vom Bundeskanzler und CDU-Vorsitzenden Kohl repräsentierten konservativen Kräfte demonstriert, die Täter und Nutznießer der faschistischen Barbarei im öffentlichen Raum weitgehend unkenntlich zu machen sowie die Fragen nach Schuld und Sühne zu verwischen. Der vielgestaltige und fundierte Widerspruch wurde weitgehend missachtet: Als „Zentrale Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland“ erfüllt sie längst die ihr zugewiesene geschichtsideologische Funktion.[iv] In Sachsen verhieß der Name „Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft“ die Absicht, die Spezifik und die außergewöhnliche Dimension der NS-Verbrechen in einer allgemeinen Gewalt- und Verbrechensgeschichte aufgehen sowie als bleibende, besondere geschichts- und erinnerungspolitische Herausforderung verschwinden zu lassen.

Übrigens: Noch zum 50. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus im Mai 1995 war die PDS die einzige Partei, die im Bundestag Anträge für Gedenktage zur Erinnerung an die Opfer und an die Befreiung eingebracht hatte: 27. Januar und 8. Mai. Inzwischen hatten sich auch der Zentralrat der Juden in Deutschland und weitere Gruppen und Persönlichkeiten hinter die Forderung nach einem solchen Gedenktag gestellt. Wenige Monate später dekretierte Bundespräsident Roman Herzog den 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. In diesen Tagen erleben wir eine eindrucksvolle globale Bestätigung der damaligen Initiativen: Die UNO hat den 27. Januar zum internationalen Gedenktag zur Erinnerung an den Holocaust und alle Opfer des Nationalsozialismus erklärt. Ein abfälliger Kommentar in der FAZ vom heutigen Tag erinnert in bezeichnender Weise an die gegensätzlichen Konzepte in der Erinnerungs- und Gedenkkultur dieses Landes.

Den beiden Enquete-Kommissionen des 12. und 13. Bundestages zur „SED-Diktatur“ war eine Schlüsselfunktion zugefallen, diese geschichtsideologischen Bemühungen zu bündeln und zu Schlussfolgerungen für künftiges offizielles Gedenken zu führen. Am 7. März 1994 fand in der Gedenkstätte Sachsenhausen eine Öffentliche Anhörung über die „Beteiligung des Bundes an Mahn- und Gedenkstätten“ statt. Sie wurde vom Innenausschuss des Bundestages unter Beteiligung der ersten Enquete-Kommission zur DDR veranstaltet. Einleitend äußerte Günther Morsch, Leiter der Gedenkstätte, damit führe der Bundestag erstmalig eine parlamentarische Aussprache zu Gedenkstätten durch und höre dazu Experten an. Die unwidersprochen gebliebene Feststellung bedeutet nicht mehr und nicht weniger als dies: Rund 45 Jahre lang hatten die wechselnden parlamentarischen Mehrheiten keinerlei Anlass für eine solche Initiative gesehen - ebensowenig wie dafür, vor 1990 auch nur ein einziges Mal eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung von Vergangenem einzusetzen. Hätten nicht die Geschehnisse bis zum Frühjahr 1945 oder die frühe bundesdeutsche Nachkriegsgeschichte dringliche und erhebliche Anlässe geboten? Offenbar gab es bei den tonangebenden Kräften im Lande daran weder ein politisches noch ein aufklärerisch-wissenschaftliches und humanistisches Interesse. Beredter als mit diesem Schweigen lassen sich Herkunft und Grundlagen der Bundesrepublik kaum charakterisieren.

Vorbereitend waren für jene Anhörung Sachverständigen und Institutionen/Organisationen fünf Fragen zugesandt worden, deren vorrangige politische Zielorientierung bereits in der ersten unmissverständlich war (und in den folgenden unbeirrt fortgesetzt wurde): „Welche Rolle sollte im öffentlichen Bewusstsein und in der politischen Bildungsarbeit das Gedenken an Opfer des nationalsozialistischen Terrors sowie der stalinistischen und der SED-Gewalttaten spielen?“ Viertens wurde gefragt: „Wie sind Gedenkstätten zu gestalten, in denen an nationalsozialistischen Terror, an stalinistische Gewalttaten sowie an SED-Unrecht erinnert werden muss?“[v] Einige Adressaten konnten sich kritischer Erwiderungen auf das erkennbar fragwürdige Konzept nicht enthalten.

Die Wahl Sachsenhausens als Tagungsort - wie dann im Oktober 1996 Buchenwalds durch die zweite Enquete-Kommission - schien manchem Außenstehenden ein erfreuliches Symptom neuartiger antinazistischer Motivation zu sein. Eine solche optimistische Deutung ging an den eigentlichen Bestrebungen der Initiatoren vorbei und findet im tatsächlichen Verlauf der Veranstaltungen auch keine Bestätigung. Maßgeblich war das am Totalitarismus-Konzept orientierte Anliegen, an Stätten mit „doppelter Vergangenheit“ die DDR unablässig neben die NS-Diktatur zu stellen und maximal Gemeinsamkeiten oder weitreichende Analogien zu konstruieren und zu suggerieren. Dem diente auch die Sprachregelung, den Diktatur-Begriff bezüglich des vergangenen zweiten deutschen Staates zu verabsolutieren und als erwünschten Standardbegriff durchzusetzen. Die ehemaligen Internierungslager der sowjetischen Besatzungsmacht fanden eine bevorzugte Berücksichtigung, obwohl die SED auf sie überhaupt keinen Einfluss hatte und sie zum Besatzungsregime in der Vorgeschichte der DDR gehörten. In Ermangelung solcher Lager in der DDR wurden jedoch die „Speziallager“ einbezogen, um die Parallelisierung mit den KZ in die Debatten, Anklagen und die Gestaltung der Gedenkorte einzubringen. Hier wurden Grundlagen für das künftige historisch-politische Selbstverständnis der größer gewordenen Bundesrepublik und deren langfristiges Konzept der Erinnerungs- und Gedenkpolitik gelegt.

Eine der neun Arbeitsgruppen der Enquete-Kommission 1995-1998 erarbeitete Vorschläge für die Gedenkpolitik. Sie fanden einschließlich der Sondervoten im Schlussbericht vom Juni 1998 in einem eigenen Abschnitt ihren Niederschlag: „VI. Gesamtdeutsche Formen der Erinnerung an die beiden deutschen Diktaturen und ihre Opfer“. Darin ist beispielsweise zu lesen, dass die Deutschen „mit der Erinnerung an zwei deutsche Diktaturen und ihre Opfer leben“ müssen und „die Aufarbeitung und Erinnerung an die beiden Diktaturen“ Teil des „demokratischen Selbstverständnisses im vereinten Deutschland“ sei: „Die Erinnerung an die beiden Diktaturen, die die Feindschaft gegen Demokratie und Rechtsstaat verbunden hat , schärft das Bewusstsein für den Wert von Freiheit, Recht und Demokratie. Dies, wie die notwendige Aufklärung über die Geschichte der beiden Diktaturen, ist der Kern des antitotalitären Konsenses und der demokratischen Erinnerungskultur der Deutschen.“[vi]

In der Plenardebatte zum Schlussbericht der Enquete-Kommission am 17. Juni 1998 habe ich unter drei hauptsächlichen Gründen, den Gesamtbericht abzulehnen, genannt: „Zweitens. Mitglieder der Kommission und manche Experten und Zeitzeugen trugen dazu bei, dass die tendenzielle Parallelisierung von DDR und nationalsozialistischem Verbrecherstaat heute in Politik, Medien, in Teilen von Bildung und Wissenschaft nahezu alltäglich und unwidersprochen stattfindet. Sie vergiftet das politische Klima, indem Feindbilder aus den kältesten Jahren des kalten Krieges wiederbelebt und übrigens - ob beabsichtigt oder fahrlässig - tendenziell die nazistische Eroberungs- und Ausrottungspolitik verharmlost werden.“[vii] Unter drittens wurde „die Verzerrung des Bildes der Zeitgeschichte seit 1945“ genannt, die unzureichende und vorwiegend unkritische Einbeziehung der Geschichte der Bundesrepublik sowie die Tatsache, dass Vergleiche der Aufarbeitung von Vergangenem nach 1945 und nach 1989/90 „häufig hinsichtlich der Nachkriegsperiode oberflächlich und unscharf“ bleiben: „Ich schließe mich der heute und hier bereits geäußerten kritischen Bewertung des Umgangs mit der NS-Vergangenheit in der Nachkriegsperiode ausdrücklich an.“[viii] Diese Sichtweise und ihre unveränderte Aktualität wurden kürzlich durch die Motivation und den Verlauf des Kongresses „Tabus der bundesdeutschen Geschichte“ - vom 21. bis 23. Oktober 2005 in Hamburg - nachdrücklich bestätigt.

Das Grundkonzept, zusammenfassend und gemeinsam an „zwei deutsche Diktaturen“ zu erinnern und demzufolge der „Opfer der beiden Diktaturen“ unablässig miteinander verbunden zu gedenken, signalisiert den fortgeschrittenen Stand der rechtsgerichteten geschichtspolischen Konzeption einschließlich der Aufnahme in der Mehrheit der Medien und in der Bildung. Es bildet den Kern des modernen Geschichtsrevisionismus und ist entscheidendes Konstrukt, geschichtliche Sachverhalte einzuebnen und vermittels der entsprechenden Gedenk- und Erinnerungskultur nachhaltig die nazistischen Menschheitsverbrechen zu relativieren, ihre Quellen zu verdunkeln und ihren Täterkreis zu entlasten. Dieses rechtstotalitaristische Geschichtskonzept richtet sich gegen Geist und Buchstaben der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 1993 über die „ganz besondere geschichtliche Bedeutung“ sowie den „europäischen und internationalen Schutz“ des Gedenkens in den Stätten der NS-Konzentrationslager.

„Rot gleich braun, sonst gibt’s kein Geld“, so war etwas drastisch, jedoch im Kern nicht unzutreffend, ein Bericht über die Tagung des Bundes der Antifaschisten (BdA) „Antifaschistische Gedenkstätten zwischen Abwicklung und Neugestaltung“ im Juni 1998 überschrieben.[ix] Im November 1999 wandten sich der Interessenverband der Verfolgten des Naziregimes (IVVdN) und der BdA in einer Erklärung zur Zukunft der Gedenkstätten erneut gegen Tendenzen einer Relativierung des faschistischen Terrors.

Die rot-grüne Bundesregierung übernahm unkritisch die von ihrer Vorgängerin überkommenen Vorstellungen. Sie unterrichtete den Bundestag im Sommer 1999 über die künftige Gedenkstättenförderung des Bundes. In den Eckpunkten ging sie von den Vorarbeiten der Enquete-Kommissionen und im ersten von acht Grundsätzen von der Aufgabe der „Pflege der Erinnerung an die NS-Terrorherrschaft und die SED-Diktatur sowie das Gedenken an deren Opfer“ in der Erinnerungskultur der Bundesrepublik Deutschland aus.[x] In der Geschichtspolitik sind seit Anfang der neunziger Jahre das Werden und Wachsen einer Großen Koalition unübersehbar. Sie ist auch in Personal und Politik der 1998 per Stiftungsgesetz errichteten Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur erkennbar.

Diesen Kurs der Gedenkstätten- und Erinnerungspolitik will die CDU/CSU offensichtlich noch weiter verschärfen. Der Anfang November 2003 von ihrer Bundestagsfraktion eingebrachte - und dann vorübergehend zurückgestellte - Antrag „Förderung von Gedenkstätten zur Diktaturgeschichte in Deutschland - Gesamtkonzept für ein würdiges Gedenken aller Opfer der beiden deutschen Diktaturen“ enthält den einleitenden Satz: „Zu den konstitutiven Elementen des wiedervereinten Deutschlands gehört das Gedenken an die Opfer der beiden totalitären Diktaturen des 20. Jahrhunderts: Nationalsozialismus und Kommunismus.“[xi] Nunmehr ist bereits von „Diktaturgeschichte in Deutschland“ die Rede - als ob es sich um einen mehr oder weniger einheitlichen und damit auch in sich ziemlich homogenen historisch-politischen Vorgang handeln würde. Die Plenardebatte dazu hatte sinnigerweise am 30. Januar 2004 stattfinden sollen, was zusätzlich den Grad der antikommunistisch intendierten Abstumpfung illustriert hätte.

Zu diesem Zeitpunkt - Anfang 2004 - wurden die Öffentlichkeit durch den Eklat mit den vorläufigen Resultaten dieser Geschichtspolitik in Sachsen und den daraus erwachsenden Kontroversen konfrontiert. Der Zentralrat der Juden, die VVN-BdA, die Bundesvereinigung der Deserteure der Wehrmacht sowie weitere Verbände und Gruppen von NS-Opfern traten nach längeren vergeblichen Bemühungen um ein für sie annehmbares sächsisches Gedenkstättengesetz aus den zuständigen Gremien aus. Sie wollten und konnten nicht weiter hinnehmen, dass vor allem mittels unablässiger Parallelisierungen mit der DDR die NS-Verbrechen dauerhaft verharmlost und nivelliert werden. Salomon Korn, Vizepräsident des Zentralrats der Juden, hatte die Zumutungen sächsischer Unionspolitiker und die gravierenden Meinungsunterschiede unmissverständlich beim Namen genannt.

Inzwischen gab es auch in Sachsen-Anhalt langwierige Auseinandersetzungen um die grundsätzliche und langfristige Weichenstellung in der Orientierung und Ausgestaltung von Gedenkstätten, die teilweise bis heute andauern. Exemplarisch sei erinnert an den Umgang mit dem ehemaligen KZ Lichtenburg und der ihm gewidmeten Ausstellung, an die Gestaltung der JVA „Roter Ochse“ in Halle sowie an die Gründung und widerspruchsvolle Wirksamkeit der Stiftung Saalecker Werkstätten (Paul Schultze-Naumburg).

Im Mai 2004 brachte die Fraktion der CDU/CSU im Bundestag eine veränderte Fassung des oben genannten Antrags ein. Nunmehr wurde der Verweis auf das sächsische Vorbild gestrichen, einige stilistische Änderungen vorgenommen und eine Ergänzung eingefügt: „Das nationalsozialistische Regime hat mit dem millionenfachen Mord an den europäischen Juden ein singuläres Verbrechen begangen, das immer ein spezielles Gedenken erfordern wird.“[xii] Es ist eine äußerst minimierte Korrektur: Unverändert wurden weder die grundlegende menschheitsfeindliche Natur faschistischer Ideologie und Herrschaftspraxis benannt noch die unzähligen, in zahlreichen Ländern begangenen weiteren Verbrechen und deren Millionen Opfer auch nur der Erwähnung wert befunden.

Anfang 2004 erschien das Übersichtswerk „Orte des Erinnerns. Gedenkzeichen, Gedenkstätten und Museen zur Diktatur in SBZ und DDR“. Namens der auftraggebenden Institutionen beginnen Rainer Eppelmann, Thomas Krüger und Markus Meckel das Geleit mit den Worten: „Die Aufarbeitung beider Diktaturen des 20. Jahrhunderts ist Teil des demokratischen Selbstverständnisses im vereinten Deutschland.“ Noch mehr: „Aufklärung über die beiden Diktaturen, die Feindschaft gegen Demokratie und Rechtsstaat gemeinsam hatten, sind der Kern des demokratischen Konsenses sowie der Erinnerungskultur.“[xiii] Die - geringfügig variiert - wiederkehrenden Formeln dogmatisierter, konformistischer Geschichtsideologie verschließen sich einer offenen Diskussion, die wirklich pluralistisch und problemhaltig, auch auf internationaler Ebene, sein könnte. Im einleitenden Beitrag vertritt Bernd Faulenbach die auf den Holocaust verengte Sicht auf die NS-Verbrechen, beschönigt die westdeutsche Nachkriegsgeschichte hinsichtlich des Umgangs mit der Nazi-Vergangenheit und behauptet demgegenüber in der nunmehr vorherrschenden, herabsetzenden Weise: „Im Geschichtsbewusstsein der DDR spielte der Holocaust keine herausragende Rolle.“ Wahrheitswidrig wird behauptet, dieser sei erst in den achtziger Jahren aufgrund „spezifischer Interessen der SED-Führung“ zum Thema gemacht worden.[xiv]

Ein geradezu makaber anmutendes Beispiel aus zahllosen Fragwürdigkeiten und Verbiegungen, die mit dieser Veröffentlichung zur Gedenkpolitik in den neuen Ländern seit 1990 sichtbar werden, findet sich zum Ort Steinpleis in Sachsen: „Im hinteren Teil des Ortsfriedhofes befindet sich auf der linken Seite eine Grabstätte, in der zwei unbekannte, vermutlich jüdische Häftlinge ihre letzte Ruhestätte fanden. Die Opfer waren im Januar 1945 an der Eisenbahnlinie Leipzig-Hof aus einem Transportzug mit Häftlingen aus dem Konzentrationslager Auschwitz geworfen und tot aufgefunden worden. Die Inschrift auf dem Grabstein wurde nach 1990 erweitert und zugleich den Opfern des Stalinismus gewidmet. Sie lautet: ‘Zum Gedenken / an alle Opfer / des Faschismus / und Stalinismus.’“[xv] Soll das ein Weg sein, künftig in diesem Lande summarisch der „Opfer von zwei Diktaturen in Deutschland“ zu gedenken? Vielleicht soll auf solchen Wegen die extrem ungleiche - besser: unvergleichliche - Opferbilanz „beider deutscher Diktaturen“ unkenntlich gemacht und schließlich im Interesse eines antikommunistischen Weltbildes eingeebnet werden?

Der Verein „Gegen das Vergessen - Für Demokratie e. V.“ hatte im Juni 1999 in Buchenwald eine Tagung zur Gedenkstättenarbeit durchgeführt. Aus Berichten ging hervor, dass dort von Ansätzen gesprochen worden war, „dass in lokalen und regionalen NS- bzw. KZ-Gedenkstätten der alten Bundesländer auf die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft und deren Gedenkstätten hingewiesen werden solle“.[xvi]

In der Debatte des Bundestages vom 25. Juni 1999 zur Errichtung eines Denkmals für die ermordeten Juden Europas unterstützte Heinrich Fink den vorliegenden Entwurf Eisenman II. Damals ergriff auch ein Martin Hohmann das Wort: „Fast drei Generationen Bußzeit bis heute. Es sollten nicht sechs oder sieben werden.“ Die Wähler würden „nur hinter vorgehaltener Hand“ über das Mahnmal reden und es überwiegend ablehnen. „Nicht wenige empfinden das geplante Mahnmal als ein Kainsmal, als Ausdruck der Selbstächtung. Tut die Politik, tut die Medienöffentlichkeit gut daran, über diese schweigende Mehrheit hinwegzugehen?“[xvii] Das rechtsextremistische Ressentiment fand - einschließlich seiner antisemitischen Momente - den Beifall von Abgeordneten der CDU/CSU und hatte keinerlei Konsequenzen für die Kandidatur und Wiederwahl Hohmanns 2002.

Was verband 2003/04 die Affäre Hohmann mit den Wegen sächsischer Gedenkpolitik unter den CDU-Ministerpräsidenten Biedenkopf und Milbradt, die Anfang 2004 zu jenem Eklat führten? Es seien einige Aspekte genannt, die auch künftig auf die Auseinandersetzungen um die Erinnerungskultur einwirken und für unsere weiteren Verpflichtungen und Ziele wesentlich sind:

Die darin in beiden Fällen sichtbar gewordene Geschichtsideologie wurzelt in der breiten und diffusen Grauzone zwischen Konservatismus, Nationalismus, Nazismus und Rassismus, die unter einem heterogenen Spektrum der Bevölkerung und bis in eine Reihe von Parteien, Verbänden, Medien usw. wirkt. Um das nicht eingestehen zu müssen, werden auffällige Symptome und umstrittene Äußerungen als individuelle Entgleisungen, Zufälliges, Missverständnisse und Kommunikationsdefizite bagatellisiert. Wir haben jedoch davon auszugehen, dass es sich um verbreitete und verhältnismäßig stabile Grundstimmungen in dieser Gesellschaft handelt. Die Kommunal- und Landtagswahlen in Sachsen 2004 haben das ebenso bestätigt wie einige bis heute ungeklärte Fälle der Unterstützung von Positionen der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag durch Abgeordnete aus mindestens einer anderen Partei.

Angesichts der Zählebigkeit, der Breite und Tiefe dieser nationalistischen und antisemitischen Ressentiments sind die konservativen Kräfte unfähig und unwillig zu einer grundsätzlichen ideell-moralischen Klärung und weichen regelmäßig auf taktische und diplomatische Korrekturen, auf administrative Lösungen und die für sie - nicht zuletzt gegenüber dem Ausland - entscheidende äußere Imagepflege aus. Es war bezeichnend, dass der Direktor des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung in Dresden, Gerhard Besier, die überfällige Kritik an der sächsischen Gedenkstättenpolitik „nicht nachvollziehen“ konnte sowie ein Hubertus Knabe, der sich als übereifriger, jedoch wissenschaftlich fragwürdiger Stasiakten-Deuter einen zweifelhaften Namen gemacht hat, Herrn Günter Nooke beim Unionsantrag zur Gedenkstättenpolitik gegen Kritiker beistand.

Die seit 1990 in diesem Lande erneut dominierenden konservativen Spielarten der Totalitarismuskonzeption und ihre politische Instrumentalisierung bleiben die eigentlichen Quellen und Triebkräfte der fragwürdigen Orientierungen in der offiziellen Erinnerungskultur und Gedenkstättenpolitik. Sie erhalten Auftrieb durch die krisenhafte Entwicklung von Wirtschaft und Sozialsystemen sowie die äußere Macht- und Interventionspolitik. Die Preisgabe oder Aushöhlung traditioneller sozialdemokratischer, antifaschistischer und pazifistischer Positionen unter der rot-grünen Bundesregierung begünstigt und verstärkt diese Trends.

Inzwischen werden längst auch auf europäischer Ebene veränderte geschichtsideologische Tendenzen sichtbar. Die Erweiterung der EU vor allem aus dem jahrzehntelang zum sowjetischen Einflussbereich gehörenden Kreis baltischer sowie ost- und südosteuropäischer Länder bringt neue Erfahrungshorizonte und Sichtweisen in die internationalen Geschichtsdebatten ein. Das wurde auch im Umkreis des 60. Jahrestages der Befreiung vom Faschismus deutlich. In der Geschichtsschreibung und Erinnerungskultur dieser Länder gehen restaurative Kräfte über die notwendige und legitime kritische Geschichtsaufarbeitung - beispielsweise der Stalin-Ära - hinaus und reetablieren konservative und rabiat antisozialistische Deutungen der Vergangenheit. Sie begegnen sich darin mit Bestrebungen der Rechten in den Gründungs- und Stammländern der EU und der NATO, insbesondere in der Bundesrepublik. Diese Tendenzen werden verstärkt durch die Einbeziehung rechtspopulistischer, teilweise direkt aus dem Erbe faschistischer Bewegungen erwachsener Parteien in Regierungskoalitionen wie in Italien oder Österreich. Im öffentlichen Geschichtsbewusstsein Spaniens wurde die grundsätzliche Aufarbeitung der Jahrzehnte der Franco-Diktatur noch nicht einmal ernstlich begonnen.

Die Europäische Volkspartei (EVP) verabschiedete auf ihrem 15. Kongress in Brüssel am 5. Februar 2004 die Resolution „Verurteilung des totalitären Kommunismus“ und brachte sie in das Europaparlament ein. Darin werden ebenfalls „Nazismus und Kommunismus“ als „zwei gleich inhumane totalitäre Regime“ weitgehend gleichgesetzt. Die Hauptaussagen verraten die Handschrift der bundesdeutschen Rechten und Gleichgesinnter in anderen Ländern. Auch die von allen Fraktionen des Europäischen Parlaments - mit Ausnahme der Linksfraktion - am 12. Mai 2005 angenommene Entschließung zum 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges enthält Gleichsetzungen von Nazideutschland und der Sowjetunion, die den maßgeblichen und opferreichen Beitrag der UdSSR zur Befreiung schmälern. Die Veränderungen von 1989/90 als eigentliche Befreiung Europas darzustellen, setzt die menschheitsgeschichtliche Tragweite der Zäsur vom Mai 1945 herab.

Solche geschichtsideologische Bestrebungen auf internationaler Ebene zusammenzuführen und zu fördern, ist das erklärte Ziel der Ende der neunziger Jahre von der Thüringer CDU nach dem Muster des Hannah-Arendt-Instituts in Dresden - gegründeten Stiftung Ettersberg zur vergleichenden Erforschung europäischer Diktaturen und ihrer Überwindung, die im November 2002 eine Reihe internationaler Symposien eröffnet hat. Im vergangenen Jahr wurde das Thema „Der Kommunismus im Museum“ mit Vertretern einschlägiger Museen und Gedenkstätten aus baltischen sowie ost- und südosteuropäischen Ländern behandelt. Das wiederum in Weimar am 21./22. Oktober 2005 durchgeführte 4. Internationale Symposium lautete: „Der Kommunismus in der deutschen Erinnerungskultur - Eine Zwischenbilanz in vergleichender Perspektive“. Auch dazu waren Referenten aus Budapest, Warschau und Moskau eingeladen. Aus diesem Anlass bedauerte der Vorsitzende der Stiftung, Hans-Joachim Veen (CDU), dass die Auseinandersetzung mit NS-Diktatur und Holocaust die Aufarbeitung der DDR überlagere. Hauptanliegen und Schwerpunkte der Stiftung Ettersberg bestätigen die von Anbeginn begründete Vermutung, dass die antitotalitaristisch daherkommende Inszenierung entscheidend dazu dient, den Realsozialismus - und darunter insbesondere die DDR - unablässig und meist wissenschaftlich fragwürdig neben die NS-Diktatur zu stellen. Wiederum wird bedenkenlos in Kauf genommen, dass dies tendenziell und nachhaltig dazu beiträgt, die unvergleichlichen faschistischen Verbrechen zu relativieren.

Andererseits wurde im Thüringer Gesetz über die Errichtung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora vom 17. März 2003 im § 2, Stiftungszweck, „vergessen“, die Erinnerung an den Widerstand sowie seine weitere Erforschung und Darstellung, sowohl im Lande als auch im KZ selbst, unter den vorrangigen Aufgaben zu nennen. Nicht vergessen wurde dagegen, dass „die Geschichte der politischen Instrumentalisierung zu Zeiten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik darzustellen“ ist. Immer wieder überwältigt die antikommunistische Grundstimmung der Bundesrepublik die ohnehin unzulänglichen antinazistischen Bekundungen und Rituale.

Mit herausragenden Veranstaltungen auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene wurde ab Anfang 2005 der 60. Jahrestag des Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa und der Befreiung vom Faschismus begangen. Die Auseinandersetzung ist weiterzuführen, warum in den offiziösen Sprachregelungen dieses Landes das Ereignis auf „Kriegsende“ reduziert und die wesentliche gleichzeitige Bezugnahme auf die Zerschlagung des Faschismus, die Befreiung von ihm, eliminiert wurde. Das geschah auch in den Verlautbarungen der Schröder-Regierung.

Jedoch: Die Befreiungstage der KZ und der 8. Mai 1945 werden überragende europäische und weltpolitische Daten und auch künftig Anlass für Gedenken, Erinnerung und neue historisch-politische Erörterungen sein. Da immer weniger Zeitzeugen unter uns weilen und noch weniger von ihnen weiterhin geschichtliche Erfahrungen und Lehren weitergeben können, gewinnen Mahnmale, Gedenkstätten, Traditionspflege und überhaupt konkretes geschichtliches Wissen an Bedeutung. Darin sehen wir auch den Wert des von unserem Thüringer Verband gemeinsam mit dem Studienkreis deutscher Widerstand, Frankfurt a. M., erarbeiteten Heimatgeschichtlichen Wegweisers zu 1933 bis 1945.[xviii] sowie weiterer einschlägiger Veröffentlichungen. Ein entscheidendes Anliegen dieser Bemühungen sowie jeder weiteren öffentlichen Erörterung besteht darin, den nachwachsenden Generationen dieses Wissen und das daraus erwachsende Verantwortungsgefühl und Handeln für Menschenwürde, Demokratie und Frieden immer neu und nachhaltig zu vermitteln.

[i] Kein schöner Land - Offene Wunden von Anfang an. Restauration einer Großmacht mit Vergangenheit? Die deutsche Wiedervereinigung aus der Sicht von WiderstandskämpferInnen und Nazi-Opfern. Dokumentation eines Hearings der GRÜNEN IM EUROPAPARLAMENT. Hrsg. von Claudia Roth und Petra Hanf, Bonn o. J., S.16. Unter den Autoren sind Esther Bejarano, Emil Carlebach und Alfred Hausser

[ii] Dokumentation des Kongresses: „Zukunft der Gedenkstätten zur Erinnerung an Verfolgung und Widerstand unter dem Nationalsozialismus“ vom 6.-8. November 1992, Braunschweig 1993, S. 6f.

[iii] Konrad Adam: Blinde Flecke. Die doppelte Vergangenheit, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 31. Dezember 1991

[iv] Zur spektakulären Vorgeschichte der Kohlschen konservativen Gedenk- und Erinnerungskonzeption gehören die zielstrebig inszenierten Auftritte mit dem französischen Präsidenten F. Mitterand 1984 in Verdun und im Mai 1985 mit US-Präsident R. Reagan in Bitburg. In seinen soeben erscheinenden Erinnerungen 1982-1990 schildert er seine Motive von 1985 und die heutige Sicht auf die Auseinandersetzungen. Unverändert erscheinen dabei im Jahre 2005 Hitler als Hauptäter und die „Deutschen“ als Opfer: „Wir wollten auf dem Friedhof in Bitburg der Kriegstoten gedenken - jener, die in dem von Hitler entfesselten Krieg in ganz Europa und darüber hinaus sterben mussten, und der Deutschen, die Hitler in diesen Krieg gezwungen hatte und die ihr Leben lassen mussten.“ (Zit. nach dem auszugsweisen Abdruck in: FAZ vom 27. Oktober 2005)

[v] Materialien der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ (12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages). Hrsg. vom Deutschen Bundestag. Neun Bände in 18 Teilbänden, Baden-Baden/Frankfurt a. M. 1995, Bd. IX: Formen und Ziele der Auseinandersetzung mit den beiden Diktaturen in Deutschland, S.225. In der von Gerhard Schoenberner als Leiter unterzeichneten Stellungnahme der Gedenkstätte der Wannsee-Konferenz hieß es beispielsweise zu der Fragestellung, dass sie „nach unserem Eindruck den komplexen Gegenstand und die Probleme, die er stellt, nicht voll erfasst, sondern von vornherein unzulässig eingrenzt. Wir können nicht verhehlen, dass uns die Formulierung der Fragen ernstlich irritieren und zum Widerspruch herausfordern, denn sie verraten ein politisch bestimmtes und eingeschränktes Erkenntnisinteresse, durch das - wenn man sich streng an sie hält - die gewünschten Antworten bereits vorgegeben werden.“ (Ebenda, S. 437f.). Detailliert wurden Aspekte und Erfahrungen beider Enquete-Kommissionen zum Problemkreis Antifaschismus/Antitotalitarismus dargestellt in: Ludwig Elm: Das verordnete Feindbild. Neue deutsche Geschichtsideologie und „antitotalitärer Konsens“, Köln 2001

[vi] Materialien der Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit“ (13. Wahlperiode des Deutschen Bundestages). Hrsg. vom Deutschen Bundestag. Acht Bände in 14 Teilbänden, Baden-Baden/Frankfurt a. M. 1999, Bd. I, S. 587 

[vii] Ebenda, S. 827

[viii] Ebenda

[ix] Jana Frielinghaus: Rot gleich braun, sonst gibt’s kein Geld. Die Totalitarismus-Doktrin hat die KZ-Gedenkstätten erreicht. Beratung in Berlin, in: junge Welt, 22. Juni 1998

[x] Deutscher Bundestag. 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1569 vom 27. Juli 1999: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Konzeption der künftigen Gedenkstättenförderung des Bundes und Bericht der Bundesregierung über die Beteiligung des Bundes an Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland, S. 3

[xi] Deutscher Bundestag. 15. Wahlperiode, Drucksache 15/1874, 4. 11. 2003, S. 1

[xii] Ebenda, Drucksache 15/3084, 4. 5. 2004, S. 1

[xiii] Orte des Erinnerns. Gedenkzeichen, Gedenkstätten und Museen zur Diktatur in SBZ und DDR. Hrsg. von Annette Kaminsky, bearbeitet von Ruth Gleinig, im Auftrag der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Bundeszentrale für politische Bildung, Leipzig 2004, S. 7. Im einzelnen wird in dem Band die zwiespältige Natur der forcierten und asymmetrischen bundesdeutscher Geschichtspolitik seit 1990 sichtbar.

[xiv] Bernd Faulenbach: Diktaturerfahrungen und demokratische Erinnerungskultur in Deutschland, in: Ebenda, S. 20f.

[xv] Ebenda, S. 341

[xvi] Deutscher Bundestag. 14. Wahlperiode, Drucksache 14/...., 22.9.1999

[xvii] Das Parlament, Nr. 28, 9. Juli 1999, S. 10

[xviii] Heimatgeschichtlicher Wegweiser zu Stätten des Widerstandes und der Verfolgung 1933-1945. Bd. 8: Thüringen. Mit einem Vorwort von Frank Spieth, DGB-Landesvorsitzender Thüringen. Hrsg. vom Thüringer Verband der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten und dem Studienkreis deutscher Widerstand 1933-1945. Redaktion: Ursula Krause-Schmitt, Heinz Koch, Frankfurt a. M. 2003