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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

04.10.05

Keine Kriminalisierung antifaschistischer Proteste!

Erklärung der VVN-BdA Kreisvereinigung Aachen

Ende März haben Antifaschisten in Düren gegen die Kandidatur der neofaschistischen NPD zum Landtag NRW protestiert. Solche Proteste hat es auch in anderen Städten der Region, z.B in Stolberg und Aachen gegeben, da neben der NPD auch die Reps auf Stimmenfang gingen. Die Behauptung einiger Wahlhelfer der Reps, Unterstützung für die härtere Bestrafung von Kindermördern zu sammeln, führte zu Strafanzeigen gegen die rechten Stimmerfänger und wegen der Häufung solcher Lügen zu Anfragen beim Landeswahlleiter.

Die NPD hatte in der Stadt Düren versucht, Unterstützerunterschriften für die Beteiligung an den Landtagswahlen zu sammeln und so eine scheinlegale Basis für ihre rassistische Hetze zu erhalten. Für uns steht fest: Es ist richtig, gegen die Beteiligung der NPD an Wahlen zu protestieren. Es ist richtig, sich der rassistischen Propaganda dieser Partei entgegenzustellen. Die NPD vertritt faschistische Auffassungen, die verboten sind.

Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen! Die Existenz und das Wirken dieser Partei stehen im Widerspruch zu Artikel 139 Grundgesetz. Danach gelten die Freiheiten des Grundgesetzes für alle Parteien, außer für die Nachfolger der NSDAP und ihrer Untergruppen.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbotsverfahren gegen die NPD eingestellt, weil die Praxis der Bundes- und Landesregierungen fragwürdig ist, Spitzel in den Reihen der Neonazis zu bezahlen und dann deren Aussagen zum Gegenstand eines Verbotsverfahrens zu machen. Gerichte, Regierungen und die Mehrheit der demokratischen Parteien sind sich darin einig, dass die NPD eine antisemitische, rassistische und zu verbietende Partei ist.

Dem Anspruch führender Politiker aus den demokratischen Parteien, Zivilcourage und demokratisches Rückrat zu zeigen, entsprechen gerade die beiden jetzt Angeklagten, die den Mut hatten, nicht nur über Freiheit zu reden, sondern auch für die Freiheit zu handeln.

Zwei der beteiligten Antifaschisten werden nun von der Aachener Staatsanwaltschaft mit sehr abenteuerlichen Behauptungen angeklagt. Den beiden Antifaschisten wird vorgeworfen, die Nazis in Wort und Tat behindert und beleidigt zu haben. Die Anklage beruft sich allein auf die Darstellung der angeblich beleidigten Neonazis. Einer der beiden „Belastungszeugen“ wurde im September 2004 vom Amtsgericht Aachen wegen uneidlicher Falschaussage verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Aachen übernimmt ungeprüft Behauptungen, die Neonazis seien dadurch beleidigt worden, dass die Antifaschisten deren „Vergasung“ gefordert hätten. So einen kompletten Unsinn zu glauben, setzt einen entsprechenden politischen Willen voraus.

Die Aachener Staatsanwaltschaft hat sich bisher als auf dem rechten Auge blind erwiesen. Ihr bisher einziges Interesse gilt der Verfolgung von Linken in Stadt und Kreis. Dabei macht sie sich immer wieder zum Anwalt der organisierten Neonazis, sammelt für diese Adressen von AntifaschistInnen, zeigt ihnen Fotos von AntifaschistInnen und späht linke Arbeitszusammenhänge aus. Über zwei Jahre zieht sich ein Prozess gegen einen anderen Antifaschisten aus Aachen hin, dem vorgeworfen wurde, Leiter einer Busfahrt zu Neonazis der Region gewesen zu sein. Nach mehreren Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen von Computern und etlichen Verhandlungen musste die Staatsanwaltschaft selbst Freispruch beantragen, der auch erfolgte. Kurz danach legt die gleiche Staatsanwaltschaft Berufung gegen den von ihr selbst beantragten Freispruch ein. In der gleichen Sache war zuvor ein Antifaschist aus Eschweiler mit Hausdurchsuchungen und Vernehmungen traktiert worden, auch sein Computer wurde beschlagnahmt, nur um am Ende festzustellen, dass der Betreffende gar nicht an der Fahrt teilgenommen hatte.

Wohlgemerkt sind das die gleichen Staatsanwälte, die der Öffentlichkeit immer aufs Neue erklären, sie seien überbelastet. Wenn es aber gegen Linke geht, gibt es für die Aachener Staatsanwaltschaft keine Grenzen der Belastbarkeit. Der Aachener Staatsanwaltschaft fehlt jedes Gespür für die Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Die Justizministerin des Landes NRW hat als erste Amtshandlung der neuen Regierung die Berichtspflicht der Staatsanwaltschaften an die Ministerin abgeschafft. Der ersten Erleichterung über eine „Entbürokratisierung“ folgt langsam die Ernüchterung, dass Staatsanwaltschaften wie die in Aachen zum Staat im Staate werden, die dringend der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle des Landtags bedürfen, damit sie im Kampf gegen Rechts zum Teil der Lösung werden und nicht zum Teil des Problems.

Die beiden Dürener Antifaschisten brauchen und verdienen unsere Solidarität. Wir rufen alle, die Zeit haben auf, am Montag, 10. 10. 2005 um 9:20 Uhr ins Amtsgericht Düren (Raum 230), August-Klotz-Str. 14 in Düren zu kommen. Dort findet der erste Prozess gegen einen der Beiden statt. Wir wollen, dass die jetzt Beklagten nicht allein dastehen. Und wir werden selbstverständlich eine mögliche Strafe gemeinsam tragen und rufen schon jetzt für Spenden auf, um die nötigen Anwaltskosten finanzieren zu können:

VVN-BdA Kt. 1026900100 bei der SEB Aachen 39010111 Kennwort „Soli- Düren“