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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

08.09.05

Neonazi-Kameradschaften und die Landesregierung

Leserbrief der VVN-BdA Dortmund an die dortige Presse

Im Zusammenhang mit Ihrer Berichterstattung zu den neuerlichen Neonazi-Aufmarsch vom vergangenen Samstag in Dortmund möchten wir Ihnen diesen Leserbrief senden.

Unsere Vereinigung, die VVN-BdA/Bund der Antifaschisten, die in Dortmund 1946 von den überlebenden Opfern des Faschismus und von Widerstandskämpferinnen und -kämpfern gegründet wurde, stellt immer wieder die Frage, warum völkerrechtlich geächtete und verbotene Organisationen und ihre Nachfolger überhaupt das Demonstrationsrecht in Anspruch nehmen dürfen. Denn nicht nur die Bestimmungen von 1945/46 sowie das Grundgesetz, sondern auch die Organisationsverbote gegen Neonazis aus den 90er Jahren sind einzuhalten und gegen die "freien Kameradschaften" u.ä. anzuwenden, meinen wir. Deshalb schrieben wir immer wieder an die verantwortliche Landesregierung. Ministerpräsident und Innenminister der neuen Regierung in Düsseldorf ließen uns nun u.a. wissen:

"Für Ihre Ermutigungen im demokratischen Bestreben, die Lehren aus der Zeit des Nationalsozialismus zu beherzigen und den Rechtsextremismus zu bekämpfen, danke ich Ihnen." Weiter: "Vereinsverbotsverfahren gegen politische Gruppierungen, wie von Ihnen gefordert, sind nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Bei den nordrhein-westfälischen Kameradschaften liegen aber keine verbotsfähigen Strukturen im Sinne des Vereinsgesetzes vor. Die Sachverhalte, die den kürzlich erfolgten Vereinsverboten in Berlin und Brandenburg zugrunde lagen, sind nicht auf die neonazistischen Kameradschaften in Nordrhein-Westfalen übertragbar. Gleichwohl legen Polizei und Verfassungsschutz auch weiterhin ein besonderes Augenmerk auf diese Kameradschaftsszenen. Hierzu gehört auch die ständige Prüfung, ob sich Gründe ergeben, die ein Vereinsverbot rechtfertigen können."

Wir danken für diese Antwort, auch wenn wir in Teilen nicht einverstanden sind. Die bisherige Regierung hat solche klaren Äußerungen uns gegenüber bisher vermissen lassen. Erinnern möchten wir aber auch die Praxis früherer CDU/FDP-Regierungen in Nordrhein-Westfalen. Denen fiel es nicht schwer, Organisationsverbote und Parteiverbote ausufernd anzuwenden, z.B. mit der Bestrafung von VVN-Mitgliedern, die einer kommunistischen Gesinnung anhingen. Sog. Nachfolgerorganisationen wurden von Schwarz-Gelb schnell illegalisiert, wenn sie links waren. Wir bleiben dabei: Düsseldorf muß gegen die "Kameradschaften" der Neonazis endlich handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Sander

Sprecher der VVN-BdA Dortmund