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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

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Nazis raus aus dem Internet

 

12.07.05

Es würde an die „Spiegelaffäre“ erinnern, wenn es sich um gutbürgerliche Redaktionen handelte

VVN-BdA protestiert gegen den Überfall auf die Arbeitsmöglichkeiten von Labournet, gegen die Durchsuchung der Büros und Wohnungen von Antifaschisten und antifaschistischen Redaktionen und Organisationen, gegen die Beschlagnahme ihrer Arbeitsmittel und Archive

In Bochum und München kam es jetzt zu ähnlichen Fällen der Beschlagnahme von Computern und Computerinhalten wie im Dezember 2003 gegen die nordrhein-westfälische Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten und ihren Landessprecher, den Journalisten Ulrich Sander. Betroffen sind jetzt die Redaktion von „Labournet“ in Bochum und der Münchner Korrespondent Nick Brauns von Junge Welt und Neues Deutschland. Unter Vorwänden werden umfangreiche Dateien entwendet und kopiert, die Kopien werden nicht zurückgegeben. Es besteht die Gefahr, dass Anwälte der Nazis und Verfassungsschutzstellen Einblick erhalten.

In einem Brief an die neue Landesregierung forderte die VVN-BdA die Rückgabe des digitalisierten Archivs der VVN-BdA und ihres Landessprechers, das beschlagnahmt wurde, nachdem die VVN-BdA gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher Anzeige erstattet hatte. Die von der VVN-BdA beschuldigten Wehrmachtsveteranen blieben unbehelligt, doch nicht die Organisation der NS-Opfer. Die Rückgabe des Archivs ist nach Einstellung des Verfahrens durch die Justizbehörden und nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Az. 2 BvR 1027/02 (Bundesverfassungsgericht verbietet willkürliche Datenbeschlagnahme) dringend geboten.

Die VVN-BdA NRW erklärt weiter: Das Geschehen in Bochum, wo der Redaktion von „Labournet“ unter Vorwänden das Archiv geraubt und die Arbeitsmöglichkeiten genommen wurden, würde an die „Spiegelaffäre“ erinnern, wenn es sich um eine gutbürgerliche Redaktion handelte. Doch mit Linken und Antifaschisten wird skandalös verfahren, ohne dass sich die Medien einmischen. Im Falle „Labournet“ ist von „Urkundenfälschung“ die Rede, im Fall der VVN-BdA von "Amtsanmaßung". Fälschungen von Unbekannt werden zum Vorwand für diese Justizwillkür genommen. Auch in München gab es vor kurzem einen ähnlich rabiates Vorgehen gegen den linken Journalisten Nick Brauns. Dieser Vorgang ist zusätzlich skandalträchtig, weil die Aktion der Polizei gegen ihn und seine Arbeitsmöglichkeiten ganz offen aufgrund einer ungeprüften "Anzeige" durch erklärte Neofaschisten erfolgte. Mittels Akteneinsicht können diese nun Einblick in das Archiv des Antifaschisten erlangen.

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten appelliert an die Gewerkschaften und alle antifaschistischen Kräfte, die anhaltenden Verletzungen der Pressefreiheit durch die Justiz und den Staatsschutz nicht länger hinzunehmen und für die Grundrechte der Betroffenen einzutreten. Sie fordert die Herausgabe der kopierten Unterlagen und verurteilt die mögliche Einreihung der Unterlagen in die Archive der Geheimdienste.

Außerdem muss auf weitere Fälle von Justizwillkür hingewiesen werden. So wird ein VVN-Mitglied in Bochum vor Gericht gestellt, weil es eine Kranzniederlegung zum 9. November 2004 gemeinsam mit rund zehn Personen, auch jüdischen, durchgeführt und nicht als Versammlung unter freiem Himmel angemeldet habe. Ferner ist ein neuer Fall in Recklinghausen zu melden, wo die Sitzblockade vom 24. (!) Dezember 2004 gegen die Worch-Bande zur Behinderung der Nazis geführt habe, nun folgt ein Verfahren gegen die jugendlichen Blockierer wegen „Störung“ der Nazis. Die VVN-BdA fordert die unverzügliche Einstellung der Verfahren.

Solidaritätsschreiben zum Fall Labournet bitte an: ralf.pandorf@labournet.de, zum Fall VVN-BdA NRW/Sander bitte an: vvn-bdanrw@freenet.de