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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

 

 

 

 

 

 

Nazis raus aus dem Internet

 

25.05.05

Aufruf keine Nazis zu wählen

Eine möglicherweise strafbare Handlung?

Am 18.4.05 schrieb die VVN-BdA an den Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Dr. Fritz Behrens:

„Wir bitten Sie, die Plakate der VVN-BdA "Keine Nazis in die Parlamente" im Wahlkampf verbreiten und aushängen zu dürfen. Es ist uns bekannt, dass im Wahlkampf nur Wahlwerbung für eine Partei und seitens der Parteien öffentlich plakatiert werden darf. Unsere Wahlwerbung ist jedoch nicht auf Zustimmung für eine Partei, sondern auf die Ablehnung demokratiefeindlicher Kräfte gerichtet. Eine solche Plakatwerbung sollte erlaubt sein. Bitte unterstützen Sie eine entsprechende Bitte.“ Weiter schrieben die Antifaschisten: „Wir wollen uns auch an die Parteien, die kandidieren, wenden mit der Bitte, uns zu helfen, die Plakate zu verbreiten, indem sie diese auf die Schilder ihrer Parteien kleben.“

Letzterer Bitte kam nur die WASG nach, die 500 Plakate in Nordrhein-Westfalen verbreitete.

Vom Innenminister kam nur die Antwort, er übergebe den VVN-Brief an den Regierungspräsidenten von Arnsberg. Von dort bekam die VVN-BdA jedoch keine Antwort, weshalb der Landessprecher der VVN-BdA, Ulrich Sander, am 6. Mai 05 erneut an das Büro des Innenministers schrieb:

„Kürzlich bat ich den Herrn Minister, uns zu genehmigen, im Wahlkampf Plakate mit nichts anderem drauf als ‚Keine Nazis in die Parlamente’ und Papierkorb plus Nazisymbol verbreiten zu dürfen. Bitte erfragen Sie, ob wir noch mit einer Antwort rechnen dürfen.“

Die Antwort kam recht bald am 10. Mai 05:

“Die Frage, ob durch die von Ihnen beschriebenen Plakate möglicherweise Strafgesetze verletzt werden, wird jeweils im konkreten Einzelfall durch die zuständige Staatsanwaltschaft entschieden. Insoweit kann Ihnen das Innenministerium keine "Freigabe" erteilen. Ich empfehle Ihnen daher, die entsprechenden Plakate durch einen Rechtsanwalt auf eine mögliche Strafbarkeit prüfen zu lassen.“

Diese Antwort überraschte, denn niemand hatte mit einer Strafbarkeit des Inhalts der Plakate gerechnet. Es ging der VVN-BdA nur darum, Plakate aushängen und – als Nicht-Partei – am Wahlkampf teilnehmen zu dürfen, und dies in einer Angelegenheit – Kampf gegen Neonazis –, die bisher zum „Aufstand der Anständigen“ gerechnet wurde. Daher schrieb die VVN-BdA NRW sofort zurück:

„Wäre es nicht besser, Sie schauen sich das Plakat mal an? Anbei die Abbildung.“ (siehe Anhang)

Die Antwort kam umgehend, wieder vom Innenministerium des Landes NRW, Abteilung 4, Referat 42:

„Vielen Dank für Ihre erneute Mail. Unser Rechtsreferat, dem ich Ihre erste Mail zugeleitet habe, hat mir hierzu mitgeteilt, dass es sich bei der von Ihnen gewünschten Anfrage um eine Rechtsauskunft handelt. Diese darf unser Haus aus juristischen Gründen nicht erteilen. Aus diesem Grund erfolgte mein Hinweis auf einen Rechtsanwalt. Auch hinsichtlich der von Ihnen übersandten Abbildung wäre eine Auskunft unseres Hauses juristisch nicht bindend. Insoweit bitte ich um Ihr Verständnis, dass wir uns einer Wertung enthalten.“

Schlussfolgerung: Der Appell „Keine Nazis in die Parlamente“ könnte also strafbar sein, jedenfalls schließt der Innenminister des größten Bundeslandes das nicht aus. Ungeachtet dessen, hat die VVN-BdA große Anstrengungen unternommen, viele Plakate gegen die Nazis aufgehängt – aber dennoch einige Exemplare übrig behalten.

Und die bietet sie nun in der ganzen Republik an. Und zwar zum Bundestagswahlkampf, der bevorsteht. Vielleicht findet sich ja auch ein couragierter Innenminister, der dies unterstützt.

Die Plakate können unter vvn-bdanrw@freenet.de bestellt werden. Sie kosten 30 Cent das Stück. Nachdrucke sind denkbar.

Und wirkungsvoll sind sie auch. NPD und Reps bekamen zusammen gerade 1,7 Prozent der Stimmen (das sind immer noch 1,7 Prozent zu viel) – und sie blieben beide unter einem Prozent und somit unter der Grenze, bei der eine Wahlkampffinanzerstattung drin ist. Dazu hat die VVN-BdA beigetragen. Vielleicht kann der NRW-Innenminister ja das eingesparte Geld nun für antifaschistische Aufklärungsarbeit bereitstellen?

Uwe Sommer