11.03.05
"NS-Täter sollen zu unschuldigen Opfern gemacht werden"
Stellungnahme der Bundesvereinigung Opfer der NS - Militärjustiz e.V. zur geplanten Gedenkstätte in Torgau am Fort-Zinna und zur Gedenkstättenpolitik der Stiftung Sächsische Gedenkstätten
vom
01 . März 2005
Es ist doch wohl kein Zufall, dass ein Jahr nachdem der Zentralrat der Juden und alle NS-Verfolgtenverbände die Stiftung Sächsische Gedenkstätten wegen ihrer Gleichsetzung der NS-Verbrechen mit der Verfolgung nach 1945 und der Benachteiligung der NS-Verfolgten verlassen hatten, der antisemitische Eklat im Sächsischen Landtag Deutschland und die Welt aufschrecken.
Torgau ist ein besonders dunkles Kapitel der Gedenkstättenpolitik: Obwohl auch der Deutsche Bundestag wegen unserer schweren Verfolgung forderte, in Torgau den Schwerpunkt des Gedenkens für die Opfer der NS-Militärjustiz zu verwirklichen, wurde uns gegen unseren entschiedenen Widerstand eine Dauerausstellung im Torgauer Schloss aufgezwungen, in der 31 Exponate zur NS-Verfolgung und 55 Exponate zur SBZ-Verfolgung gezeigt werden und in der die NS-Täter pauschal zu unschuldigen Opfern gemacht wurden (Anlage- Schreiben Prof. Dr. Manfred Messerschmidt/Ludwig Baumann).
In Torgau am Fort-Zinna, dem zentralen Ort unserer Verfolgung, haben die nach 1945 Verfolgten seit 1992 eine Gedenkstätte. Wir haben dort nicht einmal einen Platz, an dem wir für unsere Opfer Blumen niederlegen können. Nun soll uns gegen unseren entschiedenen Widerstand eine Gedenkstätte in direkter Verbindung zur Gedenkstätte der nach 1945 Verfolgten aufgezwungen werden.
Auf der Informationstafel zu unserer Gedenkstätte soll stehen: "Die Mehrzahl der in Torgau inhaftierten Gefangenen waren wegen Verstößen gegen die militärische Disziplin bzw. krimineller Straftaten verurteilt'. Weiter heißt es, dass "die zugrunde liegenden militärischen Straftaten unter Anlegung rechtsstaatlicher Maßstäbe auch in einem Rechtsstaat hätten bestraft werden müssen". Das ist sachlich falsch und eine Verhöhnung jeder Rechtsstaatlichkeit: Es waren hohe Juristen der Wehrmachtsjustiz, welche den "Barbarossa Kriegsgerichtsbarkeitserlass" verfassten. Mit ihm wurden ausdrücklich alle Verbrechen an der sowjetischen Zivilbevölkerung von der Strafverfolgung ausgeschlossen. Mindestens 13 Millionen Zivilisten fielen der Vernichtung zum Opfer. Nicht einer der Mörder wurde von der NS-Militärjustiz bestraft. Innerhalb der Wehrmacht wurden dagegen auch Bagatellfälle, wie der Diebstahl eines Feldpostpäckchens von den Militärrichtern mit der Todesstrafe verfolgt. An den Opfern der NS-Militärjustiz ist die blutigste juristische Verfolgung der deutschen Geschichte begangen worden - über 30.000 Todesurteile und viele 10.000 Zuchthausstrafen. Mehr als 20.000 Todesurteile wurden vollstreckt. Überlebt haben KZ, Torgau und die Strafbataillone, keine 4.000. - Der Bundesgerichtshof brandmarkte in seinem Urteil vom 16. November 1995 die Wehrmachtsjustiz als eine "Blutjustiz", deren Richter sich "wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Kapitalverbrechen hätten verantworten müssen".
Viele dieser Blutsrichter waren noch 1945 in Torgau inhaftiert. Für die Stiftung gelten nicht sie und ihre Urteile als kriminell, sondern wir: Mehrfach hat Sachsen über den Bundesrat versucht, unsere Rehabilitierung zu verhindern. Da ist es nicht verwunderlich, dass für die Stiftung unser "individuelles Gedenken" auch davon abhängt, ob es "von der Militärjustiz als Ausdruck der Gegnerschaft gegen das NS-Regime gewertet wurde". Ausgerechnet von einer Blutjustiz und von Richtern, die der Bundesgerichtshof als Kapitalverbrecher bezeichnet und bei denen jedes falsche Wort dem Angeklagten das Leben hätte kosten können. Eine solche dreiste Zumutung haben wir selbst von den rechten CDU/CSU Bundestagsabgeordneten bei unserem langen Kampf um Rehabilitierung nicht erfahren müssen.
Als alle Vertreter der NS-Opferverbände am 19. Mai 2004 die Torgauer Ausstellung besuchten, sagte Frau Zimmermann, vom DIZ-Torgau, es sei nicht bekannt, das es in den sowjetischen Speziallager NS-Täter gegeben habe. Dr. Peter Fischer vom Zentralrat der Juden kritisierte die Aussage und die Ausstellung ganz deutlich, besonders, weil in ihr trotz der vielen NS-Täter in den Torgauer Speziallagern nur ein NS-Täterportrait gezeigt wird. Es zeigt die Jüdin Stella Kübler. Sie hat der Gestapo hunderte untergetauchte Juden ausgeliefert und musste ihre von den Sowjets verhängte Haftstrafe zum Teil in Torgau verbüßen. Auch für den Zentralrat der Juden ist Frau Kübler eine Täterin. Der Skandal ist, dass in der Ausstellung ausgerechnet eine jüdische NS-Täterin und keiner der unzähligen in Torgau inhaftierten deutschen NS-Täter gezeigt wird - nicht einer! Jede Information über sie und ihre Namen hat uns die Stiftung bis heute permanent verweigert.
Der langjährige wissenschaftliche Leiter des renommierten Militärischen Forschungsamtes, Prof. Dr. Manfred Messerschmidt, hat mit mir zusammen eine kritische Stellungnahme zur Ausstellung
erarbeitet [siehe unten], in der auch unser Vorwurf erhärtet wird, dass mit Ausstellungstexten die Schergen der Gestapo und des SD zu unschuldigen Opfern gemacht werden. So heißt es im Text zu den Speziallagern:
"Danach sollten sie dazu dienen, "feindliche Elemente in Gewahrsam zu halten": Personen, die als Sicherheitsrisiko angesehen wurden, wie etwa NSDAP-Funktionäre, Mitarbeiter von Gestapo und SD sowie generell alle Gegner der sowjetischen Besatzungsmacht. Dabei erfassten diese Lager aber nicht mutmaßliche "Nazi- und Kriegsverbrecher", denn diese waren, soweit sie die Uniformen der Wehrmacht, der SA oder der SS getragen hatten, in die Kriegsgefangenenlager einzuweisen. (Hervorhebungen durch Unterzeichner)"
Nun lässt sich ja nicht ernsthaft bestreiten, dass es in den Torgauer Speziallagern viele NS-Täter gegeben hat und der Satz: "Dabei erfassten diese Lager aber nicht mutmaßliche Nazi- und Kriegsverbrecher", diese NS-Täter zu unschuldigen Opfern macht. Kaschiert werden soll dieses mit dem Zusatz "denn diese waren, soweit sie die Uniformen der Wehrmacht, der SA und der SS getragen hatten, in die Kriegsgefangenenlager ein zuweisen", so als ob die NS-Täter nur unter ihnen zu vermuten sind. Diese Vermutung ist falsch und das Argument ist a priori falsch. Denn die Häftlinge waren über viele Monate oder auch länger in den Speziallagern und bekamen dafür eine gesetzliche Entschädigung - leider auch die NS-Täter unter ihnen. Sie waren eindeutig Gefangene der Speziallager - nur nicht für die Stiftung (Anlagen: Schreiben Stiftungsgeschäftsführer Dr. Norbert Haase / Prof. Dr. Volkhard Knigge, Deutsche KZ-Gedenkstätten).
Wie widersinnig diese Behauptung ist, möchte ich an meiner Verfolgung
verdeutlichen:
Ich wurde im Juni 1942 zum Tode verurteilt. Am 20. August 1942 wurde die Todesstrafe in 12 Jahre Zuchthaus umgewandelt und meine Verlegung nach Torgau verfügt (Anlage). Dennoch war ich noch über 8 Monate in der Todeszelle und wurde vom SD gefoltert, weil ich meine französischen Freunde nicht verraten habe. Am 29. April 1943 wurde ich dem Kommandanten des Wehrmachtsgefängnisses vorgeführt, der mir mitteilte, dass ich am 20. August 1942 begnadigt worden war (Anlage). Auf dem Transport nach Torgau kam ich dann noch 3 Monate in das KZ Esterwegen. Mit der Logik der Stiftung war ich weder 8 Monate Häftling in der Todeszelle in Bordeaux, noch 3 Monate Häftling im KZ Esterwegen.
Zudem sollten ca. 85 % der Torgauer Gefangenen in den Speziallagern bleiben. Unter ihnen gab es viele NS-Täter - allein 498 Schergen der Gestapo und des SD. Sie haben unsere Opfer im Nazideutschland und allen besetzten Gebieten verhört, misshandelt und gefoltert. Für die Stiftung sind sie keine Nazi- und Kriegsverbrecher - nicht einmal mutmaßliche Nazi- und Kriegsverbrecher! Mit dem Satz- "Dabei erfassten diese Lager aber nicht mutmaßliche Nazi- und Kriegsverbrecher" wurden die schlimmsten NS-Täter zu Opfern gemacht.
Es ist für mich als Folteropfer eine beispiellose Unverschämtheit, was die Stiftung mir mit der Reinwaschung dieser Folterknechte antut!
Bemerkenswert ist, dass die Stiftung immer versichert, dass bei ihr das Gedenken an die NS-Verfolgten im Vordergrund steht und dann das Gegenteil praktiziert. So soll auf den Tafeln der geplanten Torgauer Gedenkstätte stehen, dass ein Drittel der Gefangenen der Speziallager die Haft nicht überlebte. Dass keine 5 % unserer Opfer die Verfolgung überlebten, ist keine Silbe wert. Ferner soll auf der Tafel stehen, dass in den Torgauer Speziallagern 800 Menschen verstarben, nicht aber, dass in der NS-Zeit dort über Jahre jeden Tag mehrere Menschen umkamen. Mit Bedauern soll auf der Tafel festgestellt werden, dass wir erst 2002 gesetzlich rehabilitiert wurden, ohne zu erwähnen, dass Sachsen unsere Rehabilitierung immer verhindern wollte. Noch als unsere Urteile am 17. Mai 2002 vom Deutschen Bundestag in 3. Lesung aufgehoben wurden und der zustimmungspflichtige Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht anrufen wollte (damit die Rehabilitierung rechtskräftig werden konnte), haben Sachsen und Bayern dem nicht zugestimmt. Zuständig war für Sachsen sein Justizminister. Er ist stellvertretender Vorsitzende der Stiftung Sächsische Gedenkstätten.
Und so haben wir jetzt in Torgau eine Dauerausstellung, mit der die NS-Täter zu unschuldigen Opfern gemacht werden und sollen am Fort-Zinna eine Gedenkstätte bekommen, mit der die Mehrheit unserer Opfer als Kriminelle ausgeschlossen werden.
Das wäre für uns keine Gedenkstätte, sondern ein Schandmal, weiches unsere letzten Betroffenen hindern würde, den Ort ihrer Verfolgung und ihrer Leiden je wieder zu betreten!
Wir fordern eine eigene würdige Gedenkstätte ohne jede Anbindung an die Gedenkstätte für die nach 1945 Verfolgten, bei der wir um die Gestaltung und Beschriftung gefragt werden, und wir fordern eine eigene würdige Dauerausstellung!
Ludwig Baumann
Vorsitzender und ehemaliger Torgauhäftling
Durchschriftlich an
- Bundespräsident Herr Wolfgang Thierse
- Kulturministerin Frau Christine Weiss
- Zentralrat der Juden in Deutschland
- Zentralrat der Deutschen Sintis und Romas
- Stiftung Topographie des Terrors
- Arbeitskreis Deutscher KZ-Gedenkstätten
- NS-Verfolgtenverbände
Januar 2005
Sächsische Dauerausstellung im Torgauer Schloss entsorgt Teile
der NS-Verfolgung und macht NS-Täter zu Opfern Stellungnahme
des Vorsitzenden Ludwig Baumann und des Vorsitzender des wissenschaftlichen
Beirats Prof. Dr. Manfred Messerschmidt
der Bundesvereinigung Opfer der NS - Militärjustiz e.V.
Alle NS-Verfolgtenverbände haben die Stiftung Sächsische Gedenkstätten wegen ihrer Gedenkstättenpolitik verlassen, Das gilt besonders auch für das Torgauer Gedenken.
An den Opfern der NS-Militärjustiz ist die blutigste juristische Verfolgung der deutschen Geschichte begangen worden - allein ca. 30.000 Todesurteile. Zu ihrer Rehabilitierung stellte der Deutsche Bundestag mit seinem Beschluss vom 15. Mai 1997 fest: "Der Zweite Weltkrieg war ein Angriffs- und Vernichtungskrieg, ein vom nationalsozialistischen Deutschland verschuldetes Verbrechen ".
Der zentrale Ort ihrer Verfolgung war Torgau, hier wurden allein ca. 1.000 Todesurteile verhängt. Ab 1943 wütete hier das Reichkriegsgericht. Mehrere 10.000 unserer Opfer litten in Torgau Fort-Zinna unter unmenschlichen Haftbedingungen - viele von ihnen verstarben. In Torgau gab es auch nach 1945 eine Verfolgung. Wegen der schwereren Verfolgung unserer Opfer forderte der Deutsche Bundestag
"in Torgau den Schwerpunkt auf das Bewahren der Erinnerung an die Opfer der Wehrmachtsjustiz zu legen" (Protokoll des Deutschen Bundestags, 14. Wahlperiode Drucksache 14/1569, S. 20). Auch die eigene Fachkommission der Stiftung forderte 1996:
"Der Schwerpunkt der ständigen Ausstellung soll, auf der Darstellung der NS-Militärjustiz
liegen". Dennoch ließ die von den sächsischen Ministern dominierte Stiftung gegen unseren Protest je zwei Ausstellungsteile für die vor und nach 1945 Verfolgten erstellen. Nun entschied sie, eines unserer beiden Ausstellungsteile fast vollständig zu entsorgen: Zwar werden die verbliebenen Exponate in schönen Räumen gut präsentiert, es werden aber zur NS-Verfolgung nur noch 13 Verfolgtenportraits und 18 Thementafeln gezeigt, zur SBZ-Verfolgung dagegen 24 Verfolgtenportraits und 31 Thementafeln.
Unser Protest führte nicht dazu, dass die entsorgten Exponate wieder gezeigt werden konnten, sondern, dass sie gegen unseren entschiedenen Widerstand zu anderen Informationen in einen Computer eingespeichert wurden. Erreichbar ist der Computer nur durch eine Öffnung im Boden der Ausstellung über eine steile Wendeltreppe oder durch einen langen Weg in eine untere Etage des Schlosses.
Beispielhaft für das Vorgehen in Torgau ist die Behandlung der luxemburgischen Zwangsrekrutierten: Am 22, und 23. Dezember 1944 wurden 11 von ihnen hingerichtet, weil sie nicht für Hitler-Deutschland in den Krieg ziehen wollten. Sie waren blutjung und die Abschiedsbriefe an ihre Eltern können einem das Herz zerreißen. Kein Verfolgtenportrait von ihnen und anderen hingerichteten Luxemburgern wird in der Ausstellung gezeigt. An diese Verbrechen soll offensichtlich nicht mehr erinnert werden.
Bei der Ausstellung selber gibt es keine wirkliche räumliche Trennung zwischen den Ausstellungsteilen zur NS-Verfolgung und der Verfolgung nach 1945 - ein Raum geht in den anderen über. Dabei werden die Schergen der Gestapo und des SD pauschal als unschuldige Opfer bezeichnet. So heißt es im Ausstellungstext zu den sowjetischen Speziallagern:
Danach sollten sie dazu dienen, "feindliche Elemente in Gewahrsam zu halten": Personen, die als Sicherheitsrisiko angesehen wurden, wie etwa NSDAP-Funktionäre, Mitarbeiter von
Gestapo und SD sowie generell alle Gegner der sowjetischen Besatzungsmacht.
Dabei erfassten diese Lager aber nicht mutmaßliche "Nazi- und
Kriegsverbrecher", denn diese waren, soweit sie die Uniformen der Wehrmacht, der SA oder der SS getragen hatten, in die Kriegsgefangenenlager einzuweisen, (Hervorhebungen durch Unterzeichner)
Die Gestapo und der SD wurden in den Nürnberger Prozessen als verbrecherische Organisationen verurteilt, ihre im Ausstellungstext so genannten Mitarbeiter' waren der Inbegriff der Nazi- und Kriegsverbrecher. Allein im Januar 1946 waren 498 von ihnen in Torgau inhaftiert - dazu 25 Kriegsrichter. Sie haben unserer Opfer im Nazideutschland und in allen von der Wehrmacht besetzten Ländern verurteilt, misshandelt und ermordet. Auch der Mitunterzeichner, Ludwig Baumann, wurde vom SD bei der Vernehmung und noch in der Todeszelle gefoltert. Der Bundesgerichtshof bezeichnet die Wehrmachtsjustiz in seinem Urteil vom 16. November 1995 als "Blutjustiz", deren Richter sich "wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Kapitalverbrechen" hätten verantworten müssen.
Wir fordern in Torgau eine eigene Dauerausstellung, welche die Ausstellungsteile
Vernichtungskrieg/Holocaust, Verfolgung durch die NS-Militärjustiz, Verfolgung durch das Reichskriegsgericht, Verfolgung der Kriegsgefangenen und Zwangsrekrutierten und Bleibendes NS-Unrecht an den Opfern der Militärjustiz nach 1945 umfasst. Denn bis zur gesetzlichen Aufhebung unserer Urteile im Mal 2002 sind mehr als 99% unserer Opfer vorbestraft und gedemütigt, verstorben - unter Mithilfe Sachsens~ Nur Sachsen und Bayern haben im Bundesrat gegen die Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure, Wehrkraftzersetzer und Kriegsdienstverweigerer aus Hitlers Krieg gestimmt. Und so haben wir in Torgau immer noch nicht die uns seit über 10 Jahren zugesagte Gedenkstätte - anders als die nach 1945 Verfolgten, die am Fort-Zinna seit 1992 eine Gedenkstätte haben. Wir haben dort nicht einmal einen Platz, an dem wir für unsere Toten Blumen niederlegen können.
Ludwig Baumann
(Vorsitzender)
Prof. Dr. Manfred Messerschmidt
(Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats)
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