Logo VVN/BdA NRW

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

 

 

 

 

 

 

Nazis raus aus dem Internet

 

07.02.05

NPD-Verbot durchsetzen

Altes Versprechen einlösen

Bevor die BRD 1973 Mitglied der UNO werden konnte, hatte die UNO die BRD 1970 danach gefragt, wie man es denn mit dem Neonazismus und neonazistischen Organisationen halte, Darauf hat die damalige Bundesregierung dazu vor der UNO folgendes erklärt: „Das ausdrückliche Verbot von neonazistischen Organisationen und gleichfalls die Vorbeugung gegenüber neonazistischen Tendenzen folgen aus dem Grundgesetz mit der Wirkung, dass die von den alliierten und deutschen Stellen erlassene Gesetzgebung zur Befreiung des deutschen Volkes von Nationalsozialismus und Militarismus weiterhin in Kraft ist.“ (Erklärung der Bundesrepublik Deutschland in Verfolg der Entschließung 2545 (XXIV) der Vereinten Nationen vom 31. Juli 1970, in: Antifaschistische Arbeitshefte "Kein Anspruch auf Legalität" herausgegeben von der VVN-BdA, Frankfurt am Main, Februar 1989, Seite 55).

Sie sind auch heute weiterhin in Kraft, denn in Artikel 139 des Grundgesetzes, der nach der Vereinigung von DDR und BRD als Verfassungsbestandteil vom Bundestag bestätigt wurde, steht die gleiche Formulierung wie in dem Antrag an die UNO.

Wir fordern die Einlösung dieser Zusage an die UNO! Leider hat unser Außenminister in seiner Rede vor der Sondersitzung der UNO-Vollversammlung zum 60. Jahrestag der Auschwitz-Befreiung dazu nichts gesagt. Und auch die anderen Politiker, die sich jetzt drehen und winden, wenn sie zur NPD etwas sagen sollen, sie kommen auch nicht zu dem Naheliegenden: Die NPD muß aufgelöst werden, das erfordern das Grundgesetz und das Völkerrecht.

Dasselbe gilt für die neonazistischen Aufmärsche. Auch sie dürfen nicht hingenommen werden. Unsere nordrhein-westfälische Landesorganisation der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) hat daher kürzlich an die Landesregierung appelliert und gefordert: Durchsetzung des Prinzips „Eine rechtsextremistische Ideologie lässt sich auch nicht mit den Mitteln des Demonstrationsrechts legitimieren“ (Beschluss des OVG NRW, Az 5 B B 585/01) Damit wird zur Wiederherstellung des Verfassungsprinzips des Artikel 139 GG beigetragen, das die 1945/46 geschaffenen Bestimmungen zur Zerschlagung von NS-Organisationen auch für das Heute verbindlich regelt. Höchste NRW-Richter haben sich mit ihren Urteilen gegen die Neonazis gewandt. Ihre Rechtssprechung sollte endlich für das Land NRW volle Gültigkeit erhalten. Das Land NRW soll die Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster gegen den Nazismus zur Grundlage jeden staatlichen Handelns machen.

Jupp Angenfort

Landessprecher der VVN-BdA, Düsseldorf

Leserbrief abgedruckt (z.T. gekürzt) in der Frankfurter Rundschau und im Neuen Deutschland