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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
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Nazis raus aus dem Internet

 

23.12.04

"Eine rechtsextremistische Ideologie lässt sich auch nicht mit den Mitteln des Demonstrationsrechts legitimieren"

Referat von Ulrich Sander, Landessprecher der VVN-BdA NRW, auf der Landesausschusstagung der VVN-BdA am 18. 12. 04 in der Synagoge Wuppertal-Elberfeld

Es vergeht kaum ein Tag und kein Wochenende, an dem nicht in unserem Bundesland faschistische Banden auf den Straßen und Plätzen aufmarschieren. Polizei und Justiz lassen es zu. In Dortmund gab es offenbar Absprachen zwischen Polizei, Medien und Nazis, die Naziaufmärsche zu dulden und im Voraus nicht öffentlich zu machen. Im Aachener Raum sorgte die Polizei dafür, dass Nazis in eine antifaschistische Demo eindringen konnten. In Wuppertal mussten 69 Jugendliche freigesprochen werden, die zum Protest gegen Nazis den S-Bahnhof Barmen nicht verlassen hatten; dies sei laut Gericht zwar eine verbotene Störung der Versammlungsfreiheit gewesen, aber es konnte nachgewiesen werden, dass die Behauptung des Staatsanwaltes gelogen war, die Nazidemo hätte deswegen stundenlang nicht stattfinden können.

Die V-Leute-Praxis gerade des NRW-Verfassungsschutzes hat zur Stärkung des Neonazismus und im Bundesmaßstab zur faktischen Bestandsgarantie für die NPD geführt. Die Polizei sieht dem Treiben der Nazis wie gelähmt zu, wenn nicht gar zustimmend und verweist auf die skandalösen Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Gunsten der Naziumtriebe.

Gefahr aber droht nicht nur durch ein Erstarken des Rechtsextremismus, sondern auch durch weitere Fehlentwicklungen auf staatlicher Ebene: Fortschreitender Demokratieabbau, Otto Schilys beharrlicher Umbau des Rechtsstaates, Tolerierung faschistischer Umtriebe bis hin zur skandalösen Duldung des Neonazi-Marsches gegen den Synagogenbau in Bochum und der antisemitischen Aktionen ausgerechnet am Jahrestag der Reichspogromnacht, so in Leverkusen geschehen. Die CDU hat eine Hauptforderung der Neonazis aufgegriffen: Schluß mit Multikulti. Frau Merkel fordert antikommunistischen statt antifaschistischen Geschichtsunterricht. Nationalistischen „Patriotismus“ statt mulikultureller Toleranz.

Schließlich die neue Europaverfassung: Sie bedeute den "Abschied vom Grundgesetz" und Festschreibung des neoliberalen Kurses und der Militarisierung der Innen- und Außenpolitik. Die Rechtsentwicklung manifestiert sich auch in der Bundeswehr. Sie übt Folter ein und praktiziert sie – das ist kein Ausrutscher, sondern Ausdruck der Aggressivität der Bundeswehr mit ihren weltweiten „kriegerischen Handlungen“, wie Minister Struck die Einsätze selber nennt.

Wir dürfen nicht nachlassen, diese Entwicklung zu bekämpfen. Vor diesem 8. Mai 2005, dem 60. Jahrestag der Befreiung von Krieg und Faschismus, gilt es, die Zusammenarbeit aller Demokraten, das Zusammengehen von Friedens-, Antifa- und Gewerkschaftsbewegung zu stärken.

Nach 1945 wurden wichtige Schlussfolgerungen gezogen. Eben weil in der Weimarer Zeit, der Zeit der großen wirtschaftlichen Krise das Groß- und Finanzkapital seine wirtschaftliche Macht missbrauchte, auf Hitler setzte und ihn an die Macht schob, wurde unter anderem der Artikel 14 in das Grundgesetz eingefügt. In ihm heißt es: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen.“

Und weil es, auch aus den Erfahrungen der Weimarer Zeit, notwendig ist, für die sozialen Menschenrechte zu wirken, heißt es in der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen im Artikel 24: „... Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes. Jedermann hat ein Recht auf Arbeit. ...“ Verfassungskommentatoren haben dazu festgestellt, dass die Bedeutung dieses Artikels darin bestehe, die Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen und die Grundkonzeption einer entsprechenden Wirtschafts- und Sozialordnung zu schaffen. Mit dem Artikel 24 werde eine programmatische Weisung an den Gesetzgeber erteilt. So steht es in „30 Jahre Verfassung NRW“, hg. von Landeszentrale für politische Bildung, o.Jg. Es wird darin besonders hervorgehoben, dass der Schutz der Arbeitskraft den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes haben muss. Gäbe es einen Interessenkonflikt, so sei die Arbeitskraft als das höhere Gut anzusehen.

Wir verlangen, dass Regierung und Parlamentarier nach dieser Verfassungsbestimmung handeln.

Tag für Tag wird gegen Artikel 14 GG und Artikel 24 der Landesverfassung gehandelt. Im Interessenkonflikt Profit oder Arbeiterrechte und Arbeitsplätze, bleiben letztere immer auf der Strecke. Opel in Bochum und Siemens in Bocholt sind der Beleg dafür: Es werden um der höchsten Profite Willen die kleinen Leute um ihren Lohn und ihre Arbeitsplätze betrogen. Weitere zig Tausende Arbeitsplätze werden beseitigt, obgleich die Verfassung den Menschen ein Recht Arbeit gibt. Und das Recht auf Bildung, auf Erziehung und Bildung habe jeder Jugendliche Anspruch. Auch dies ist in der Landesverfassung verankert.

Stattdessen wird jedoch das Recht auf Bildung vielfach eingeschränkt, zum Beispiel indem unzählige Jugendliche keine Berufsausbildung durchlaufen können.

Und statt Recht auf Arbeit gibt es neuerdings eine Pflicht zum Arbeitsdienst, genannt Ein-Euro-Jobs. Wer nicht zu diesem Dienst erscheint, dem wird die ohnehin geringfügige Unterstützung, genannt Arbeitslosengeld II, gestrichen, wenn er unter 25 Jahre alt ist. Den älteren „Drückebergern“ werden zunächst 30 Prozent des Arbeitslosengeldes II, das 345 Euro nicht überschreitet, gestrichen. Entschuldigungen, man sei durch eine ehrenamtliche Arbeit oder eine Zuverdienststelle verhindert, werden nicht entgegengenommen. Zuverdienst außerhalb der Ein-Euro-Jobs ist nur bis zu 24 Euro (früher bei der Arbeitslosenhilfe waren es noch 165 Euro) zulässig. Die neue Art des Arbeitsdienstes wird bei Job-Center-Gesellschaften abgeleistet. Besonders in Pflegeberufen, bei der Stadtreinigung, bei Garten- und Friedhofsämtern werden Ein-Euro-Jobber eingesetzt. Ein Arbeitsdienst eben.

Wir haben uns in die Bewegung der Montagsdemos gegen Hartz IV und Agenda 2010 eingereiht. Und wir sollten überlegen, ob wir den Friedensgruppen, den antifaschistischen Initiativen, der Jugend und den Gewerkschaftern unsers Landes vorschlagen sollten:

Am Wochenende 16. April 2005 vor dem Landtag in Düsseldorf und in vielen Städten mit Mahnwachen zu erscheinen. Dann werden es genau 60 Jahre her sein, dass das heutige Nordrhein-Westfalen befreit war vom Nazismus. Die Waffen schwiegen an der Waffenschmiede in Essen und an der Ruhr. Die Menschen atmeten auf.

Schon vor diesem Tag hatten sich in vielen Teilen des befreiten Landes an Rhein und Ruhr die Antifaschisten und Gewerkschafter wieder getroffen, wo sich ihnen die Möglichkeit bot, weil die US-Truppen und britischen Soldaten hier die Nazis und die Wehrmacht vertrieben hatten. Schon am 18. März 1945 trafen sich Aachener Gewerkschafter zur ersten Gewerkschaftstagung, um die Grundlagen für die Einheitsgewerkschaft zu schaffen, die für die Rechte der arbeitenden Menschen eintritt. Am 14., 15. und 16. April führten Widerstandskämpfer aus Solingen-Wald die Aktion „Weiße Fahnen“ durch, um die Stadt kampflos zu übergeben. Es kam zur Bildung der antifaschistischen Volksfront Solingen. Gleichzeitig, am 15. April 1945 tagte die erste Betriebsrätekonferenz nach dem Kriege, und zwar tagte sie in Gelsenkirchen-Buer. Es wurde die Gründung einer Einheitsgewerkschaft beschlossen, die ein Freier deutscher Gewerkschaftsbund sein sollte. Am 17. April 1945 hieß es dann im Wehrmachtsbericht: „Der geschlossene Widerstand der Heeresgruppe B ist am 17. April zu Ende gegangen.“ Das heutige NRW war von der Naziherrschaft befreit.

Während anderswo noch bis zum 8. Mai der Krieg in Deutschland tobte, kamen am 18. April die Arbeiter des Werkes Hörde des Dortmund Hörder Hüttenvereins zusammen, um einen Betriebsausschuss zu bilden. Am 23. April dann beschlossen Bochumer Betriebsausschüsse, vorwiegend aus dem Bergbau, einen „Allgemeinen Industriearbeiterverband“ zu gründen. Am 26. April 1945 wurde dann die erste Geschäftsstelle der Metallarbeitergewerkschaft eingeweiht, und zwar in Dortmund-Hörde; sie wurde geleitet von je einem sozialdemokratischen, christlichen und kommunistischen Kollegen. Einen Tag später tagten die Vertrauensleute des Hoesch-Hüttenwerks in Dortmund und berieten ein 12-Punkte-Programm zu dem „u.a. Fragen der Arbeitszeit, der Einstellung zu den bisherigen Vertretern der Nazis sowie Bestrafung derjenigen PG, die sich Misshandlungen an Kriegsgefangenen usw. haben zuschulden kommen lassen“.

Ja, Misshandlungen bis hin zu Massakern hat es im Ruhrkessel vielfach gegeben. In Warstein, Dortmund, Lüdenscheid-Hunswinkel, Hagen, Solingen und vor allem in Köln hausten die Faschisten grausam, um mit Massenmorden in ihrem Sinne in die Nachkriegszeit einzutreten. Euch liegt ein Aufruf zu einem Treffen in Dortmund vor, da sich an Karfreitag und um Karfreitag 2005 diese Massaker zum 60. Mal jähren. Darin heißt es:

„Wie hätte sich die Entwicklung gestaltet, wenn die Vernichtung großer Teile des Widerstandes noch in letzter Minute verhindert und nach 1945 eine echte Entnazifizierung eingeleitet worden wäre? Was waren die Pläne der ermordeten Kriegsendphasenopfer? Welches Vermächtnis haben sie uns hinterlassen? Was wurde davon wahr, was nicht?“

Bitte entsendet aus Euren Städten die Hinterbliebenen der Opfer der Kriegsendphasenverbrechen und diejenigen, die in ihrem Sinne handeln, nach Dortmund.

Bekanntlich hat am 26. Juni dieses Jahres in NRW ein bisher undenkbarer Tabubruch stattgefunden – die Weigerung des Bundesverfassungsgerichtes, die NPD zu verbieten und die Zustimmung des selben höchsten Gerichtes zu der „freien Meinungsäußerung“ der Nazis und Antisemiten machte es möglich. Es kam zum ersten antisemitischen und Antisynagogen-Aufmarsch seit 1945. Dagegen haben wir mit einer Kundgebung vor dem Polizeipräsidium in Bochum am 20. Juli protestiert. Und am 9. November, dem Jahrestag der Reichspogromnacht, sandten wir aus Bochum und Dortmund Briefe von den Gedenkveranstaltungen ab – Briefe gegen die Straffreiheit für die Hetzer der NPD -, gerichtet an den Ministerpräsidenten und die Fraktionen der Regierung, die Fraktionen SPD und Grüne. Der Ministerpräsident ließ mitteilen, er habe den Brief zur Bearbeitung an dem Justiz- und dem Innenministern gegeben. Die SPD schrieb uns am 14.12.2004: „Sie haben sich an die SPD-Landtagsfraktion wegen einer NPD-Veranstaltung am 26. 06. 2004 in Bochum gewandt. Sie monieren, die Staatsanwaltschaft würde gegen dort begangene Delikte nicht einschreiten. Ich habe das Justizministerium um eine Stellungnahme gebeten, die mir jetzt vorliegt. Das Ministerium teilt mir mit, dass gegen Teilnehmer der Demonstration ermittelt werde. In einem Fall sei bereits Anklage beim Landgericht Bochum erhoben worden. Ich kann deshalb Ihre Einschätzung, Staatsanwaltschaften und Regierungsbehörden hätten nichts unternommen, nicht bestätigen.“

Wir hoffen, dass diese Auskunft zutrifft. Denn monatelang hatten die Behörden tatsächlich nichts unternommen. Dann bekamen Bochumer Antifaschisten die Auskunft, dass gegen den besonders widerlichen antisemitischen Hetzer Claus Cremer von der NPD-Führung NRW, der sich auf der antisemitischen Kundgebung vom 26. Juni in Bochum im Stile des in Nürnberg gehenkten Julius Stürmer gegen die Juden äußerte, von der Staatsanwaltschaft Bochum die Ermittlungen abgeschlossen und Anklage erhoben worden sei. Aber alle anderen Ermittlungsverfahren, so die Staatsanwaltschaft, seien eingestellt worden, „insbesondere weil im Ergebnis ein Aufstacheln zum Haß ebenso wenig wie ein Angriff auf die Menschenwürde anderer gegeben war.“

Mit dieser doppeldeutigen Auskunft gibt sich die VVN-BdA ebenso wenig zufrieden wie der höchste Richter von NRW, der Vorsitzende des Landesverfassungsgerichtes und des obersten Verwaltungsgerichts OVG Münster, Dr. Michael Bertrams, mit der Haltung des Bundesverfassungsgerichtes zum Antisemitismus und Neofaschismus. In der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ Nr. 44/2004 (siehe unsere Homepage www.nrw.vvn-bda.de) schreibt er in einer Polemik gegen den Bundesverfassungsrichter Hoffmann-Riem: „Das Grundgesetz ist ein Gegenentwurf zur Barbarei der Nazis. Nazismus ist keine missliebige Meinung, sondern ihm wird vom Grundgesetz eine entschiedene Absage erteilt.“

Für das Jahr der 60. Wiederkehr der Befreiung von Krieg und Faschismus und für das Jahr der Landtagswahl in NRW haben wir als Geschäftsführender Landesausschuß an befreundete oder partnerschaftlich verbundene Organisationen wiederholt diesen Forderungskatalog aufgemacht, dem sich auch die Dortmunder Kreisorganisation mit einer entsprechenden Antragsstellung an die LDK angeschlossen hat:

  1. Durchsetzung des Prinzips „Eine rechtsextremistische Ideologie lässt sich auch nicht mit den Mitteln des Demonstrationsrechts legitimieren“ (Beschluss des OVG NRW, Az 5 B B 585/01) Damit würde beigetragen zur Wiederherstellung des Verfassungsprinzips des Artikel 139 GG, das die 1945/46 geschaffenen Bestimmungen zur Zerschlagung von NS-Organisationen auch für das Heute verbindlich regelt. Höchste NRW-Richter haben sich mit ihren Urteilen gegen die Neonazis gewandt. Ihre Rechtssprechung sollte endlich für das Land NRW volle Gültigkeit erhalten. Das Land NRW soll die Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster gegen den Nazismus zur Grundlage jeden staatlichen Handelns machen.
  2. Wiederherstellung des Konsens' in der Gesellschaft unter der Losung „Nie wieder Krieg und Faschismus“ entsprechend dem Vermächtnis des deutschen Widerstandes. Dies ist die richtige Antwort auf eine Schlussstrichpraxis, die allenfalls die Losung „Nie wieder Auschwitz“ gelten lassen will und Angriffskriege auf die Tagesordnung setzte und setzt.
  3. Durchsetzung wirkungsvoller kommunalpolitischer Positionen des Antifaschismus und der Friedenserziehung in den Städten und Gemeinden von NRW. Die VVN-BdA hat dazu ihre Vorschläge vorgelegt. Wir rufen alle Kommunalpolitiker/innen auf, diese Vorschläge in der Praxis anzuwenden. Wir unterstützen die Aktion „Stolpersteine“ zur Erinnerung an die Opfer des Faschismus.
  4. Antifaschistische und antimilitaristische Geschichtsarbeit in den Schulen und unter der Jugend, ferner umfassende Unterstützung der Bewegung für „Schulen ohne Rassismus“. In einer Zeit, da wir auf die Zeitzeugengeneration leider fast ganz verzichten müssen, sind wir aufgerufen, als Angehörige und Hinterbliebene wie auch als antifaschistische Mitstreiter der älteren Generation ihren Auftrag zu übernehmen. Wir gedenken in NRW besonders der Opfer unter den ausländischen Antifaschisten und Widerstandskämpfern in den letzten Tagen des Krieges im „Ruhrkessel“ von 1945 und wollen ihr Vermächtnis bewahren.
  5. Stärkung des Bündnisses gegen Sozialabbau und antisoziale Hochrüstung, der Bewegung der Montagsdemonstrationen und der Gewerkschaftsaktionen im Lande. Denn Hartz IV und Agenda 2010 sind der Weg der Rückkehr in eine Vergangenheit, in der den Nazis mit ihren sozialdemagogischen Positionen das Vorankommen auf dem Hintergrund von Sozialabbau und Beseitigung demokratischer Rechte erleichtert wurde.

Diese Fünf Punkte sollten wir in den Landtagswahlkampf einbringen. Unsere Landesdelegiertenkonferenz am 12. Februar 2005 stellen wir unter das Motto:: „Der 8. Mai 1945 mahnt: Stoppt die Neonazis und ihrer Förderer – Für ein antifaschistisches und soziales Nordrhein-Westfalen“. Das Referat hält Dr. Rolf Gössner (Präsident der Internationalen Liga für Men­schenrechte) zum Thema: „Zum staatlichen Umgang mit rechter Gewalt und Neonazismus – Zwischen Förderung und Kontrolle, Verharmlosung und Überreaktion?“