14.03.04
"Ein deutliches juristisches Signal gegen jede Form von Toleranz gegenüber
Antisemitismus"
Internationale Föderation der Widerstandskämpfer begrüßt
BVerfG-Entscheidung gegen Bochumer NPD-Demonstration
In einer ersten Stellungnahme begrüßte der Generalsekretär der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer (FIR), Dr. Ulrich Schneider, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur geplanten neofaschistischen Kundgebung in Bochum gegen einen Synagogenbau.
Diese Bestätigung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster ist ein deutliches juristisches Signal gegen jede Form von Toleranz gegenüber Antisemitismus. Sie sollte Ausstrahlung auch über Deutschland hinaus haben, erleben wir doch eine Zunahme des Antisemitismus in verschiedenen europäischen Ländern. Kürzlich erst hat dieser Antisemitismus sein gewalttätiges Gesicht beim Bombenanschlag in der Türkei offenbart. Aber auch der vereitelte Anschlag auf die Grundsteinlegung der Münchener Synagoge am 9.November 2003 belegt die aktuelle Gefahr des neofaschistischen Antisemitismus.
Gleichzeitig begrüßt die FIR, dass sich in Bochum und darüber hinaus zahlreiche gesellschaftliche Kräfte gegen den Naziaufmarsch aktiv waren. Antifaschistisches Engagement ist der beste Schutz gegen Antisemitismus.
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