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Nazis raus aus dem Internet

 

16.01.04

Sogar die Schere im Kopf des Redakteurs gehört der Bundeswehr?

Leserbrief für die Westfälische Rundschau

Nun geht es wieder los. Nachdem uns monatelang der verfassungswidrige Sozialabbau - im Grundgesetz werden die Sozialpflichtigkeit des Eigentums und die Sozialstaatlichkeit festgeschrieben - als "Reform" verkauft wurde, wird jetzt der von Struck vorgelegte Bundeswehrplan gar zur "Revolution" erklärt (WR 14. 1. 04). Die Medien plappern gnadenlos alles nach, was ihnen auf Pressekonferenzen erzählt wird, ohne zu hinterfragen.

  1. Es gibt keinen Einsparungen, sondern nur Schwerpunktveränderungen innerhalb der Bundeswehrplanung, die unverändert auf Zuwachskurs ist. Die mittelfristige Finanzplanung des Bundes sieht einen gleichbleibenden Militäretat bis 2005 und ab 2006 eine Erhöhung um jährlich rund 800.000 Mio. EUR vor. Diese Zahlen sind von Struck mit keinem Wort in Frage gestellt worden. Auch damit die Militärs genug Geld bekommen für ihre "weltweit einsetzbare" Armee, also für den Krieg, müssen Kranke und Arbeitslose blechen.
  2. Die "schlagkräftige Eingreiftruppe" (WR) ist nun wirklich "revolutionär", aber besser sagt man "konterrevolutionär". Sie verstößt gegen die Verfassung. Darin heißt es: "Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt", und es lässt es nicht zu!
  3. Nicht die Regierung hat sich die militaristische Konterrevolution ausgedacht, nicht Struck, den die WR als eingefleischten Zivilisten darstellt, der sich gegen die Offiziere durchsetzt. Das neue Militärkonzept stammt aus der Feder der Generalität. "Daß sich der militärische Sektor immer noch recht resistent gegenüber verfassungsrechtlicher Durchdringung verhält," stellte der ehemalige Bundesverfassungsrichter Dr. Helmut Simon erst kürzlich in der Frankfurter Rundschau, 6.1.04, fest. Und die Zivilisten nicken nur ab. Wer nicht nur auf Pressekonferenzen geht, sondern auch Militärzeitschriften liest und die Diskussionen der elitären Clausewitz-Gesellschaft verfolgt, weiß dies seit langem. Die Bundeswehr verstößt gegen die Befehle aus dem politischen Raum. Einer der wichtigsten hieß: "Darüber hinaus hat die Bundesregierung das Verbot der Führung eines Angriffskriegs bekräftigt" (Aus dem Zwei-plus-vier-Vertrag vom 12. September 1990; zitiert nach "Weißbuch 1994" der Bundeswehr). Soll vergessen sein, dass der Krieg der Bundeswehr gegen Jugoslawien eindeutig gegen das Völkerrecht verstieß, nicht nur gegen die UN-Charta, sondern auch gegen den NATO-Vertrag, die Schlussakte von Helsinki, gegen das Grundgesetz und den Zwei-plus-vier-Vertrag?

Bitte, liebe WR-Redakteurinnen und Redakteure, machen Sie nicht den Fehler aus der bisherigen "Reformdebatte". Benutzen Sie Ihren eigenen Kopf. Oder soll es bald heißen: Sogar die Schere im Kopf des Redakteurs gehört der Bundeswehr.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Sander

Dortmund

Postfach 321 44388 Dortmund