Nach den Rechten sehen
aus: Antifaschistische Nachrichten 17/August 2014 Dugin gekündigt Russland.
Alexander Dugin, neurechter russischer Ideologe und Protagonist eines
„Neo-Eurasismus“, verliert zum 1. September seine Stelle
als Professor für Internationale Beziehungen an der Soziologischen
Fakultät der Moskauer Lomonossow-Universität. Dugin hatte
nach dem Massaker ukrainischer Faschisten im Gewerkschaftshaus von
Odessa am 2. Mai in einem via Skype geführten Interview
erklärt: „Ich schäme mich dafür, daß ich
ukrainisches Blut in mir habe. Dieses Blut muß mit dem Blut der
Kiewer Junta gereinigt werden.“ Weiterhin äußerte
Dugin, „ich glaube, man muß töten, töten und
töten. Ich sage das als Professor“. Über 10.000
Menschen protestierten daraufhin mit einer Petition für die
Entlassung Dugins. Die Universitätsleitung kam nicht umhin, den
Arbeitsvertrag mit Dugin aufzulösen. Mittlerweile ist Dugin auch
von Präsident Putin enttäuscht. Putins Weigerung,
Militär in die Ukraine zu schicken, sei ein Verrat an
„Neurussland“ (hma). Treffen der IBD Westfalen Recklinghausen.
Am 09. August trafen sich – nach eigenen Angaben – 35
Aktivisten und Interessenten der „Identitären
Bewegung“ Westfalen (IBD) in Recklinghausen. Während einer
Wanderung zur Halde Hoheward gab es einen Vortrag einer IBD-Aktivistin
aus dem Rheinland über „antideutschen Rassismus“.
Dabei wurde ein Transparent mit der Aufschrift „ WEHR DICH! ES
IST DEIN LAND!“ entrollt. Am Abend wurde in einem
Recklinghäuser Gasthaus noch ein Vortrag über „die
Kerngedanken der Identitären Bewegung“ gehalten.
Außerdem wurde der neu gegründete Verein vorgestellt,
welcher es künftig ermöglichen soll, „endlich geregelt
und legal Fördergelder zu beziehen“. Bereits Mitte Juni
waren – nach eigenen Angaben – rund 20 Akteure der IBD
Rheinland zu einem Regionaltreffen am Rhein in Düsseldorf
zusammengekommen. Dabei wurden am Abend zur Gitarre Lieder gesungen,
die eher im Spektrum von Pennälerschaften und Burschenschaften
geläufig sind (hma). „Reichsbürger“ keine Kriegsgefangenen Kreis
Ludwigsburg. Ein 54jähriger, im Kreis Ludwigsburg lebender Mann
hatte vor dem Sozialgericht auf „Sozialgeld“ und
„Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung“ (!) geklagt.
Der Landkreis Ludwigsburg hatte eine solche Zahlung an den Leiter eines
von 11 „Bürgerämtern Freies Deutschland“
abgelehnt. Der Kläger war der Auffassung, als
„Kriegsgefangener“ und Bürger des „Freien
Deutschland“ habe er Anspruch auf „Unterhalt“ und
„Sozialgeld nach § 133 SGB XII“ „zur Sicherung
seiner Existenz im besetzten Deutschland“. Verwaltungsorganen der
„BRiD“, welche das „besetzte Gebiet des Deutschen
Reiches“ treuhänderisch verwalten würden, stehe er
„exterritorial“ gegenüber. Zur Frage der
Gültigkeit der „Haager Landkriegsordnung“ solle der
„Präsident“ des „Freien Deutschland“ als
Sachverständiger gehört werden. Das Sozialgericht Heilbronn
entschied nun, daß der Kläger keinen Anspruch auf Unterhalt
nach der Haager Landkriegsordnung hat. Der Kläger sei weder
„kriegsgefangen“, noch lebe er als Deutscher in einer
„außergewöhnlichen Notlage“ in den sog.
früheren „Ostgebieten“ des Deutschen Reiches in den
Grenzen von 1937 (wie dies ein Anspruch auf Sozialgeld nach § 133
SGB XII voraussetze). Baden-Württemberg sei kein
“Ostgebiet” im Sinne des Gesetzes. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig. Die zum schillernden
„Reichsbürger“-Spektrum zählenden
„Bürgerämter Freies Deutschland“ gibt es u.a. in
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Sachsen,
Thüringen und Brandenburg (hma). |