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aus: Antifaschistische Nachrichten 17/August 2014

Dugin gekündigt

Russland. Alexander Dugin, neurechter russischer Ideologe und Protagonist eines „Neo-Eurasismus“, verliert zum 1. September seine Stelle als Professor für Internationale Beziehungen an der Soziologischen Fakultät der Moskauer Lomonossow-Universität. Dugin hatte nach dem Massaker ukrainischer Faschisten im Gewerkschaftshaus von Odessa am 2. Mai in einem via Skype geführten Interview erklärt: „Ich schäme mich dafür, daß ich ukrainisches Blut in mir habe. Dieses Blut muß mit dem Blut der Kiewer Junta gereinigt werden.“ Weiterhin äußerte Dugin, „ich glaube, man muß töten, töten und töten. Ich sage das als Professor“. Über 10.000 Menschen protestierten daraufhin mit einer Petition für die Entlassung Dugins. Die Universitätsleitung kam nicht umhin, den Arbeitsvertrag mit Dugin aufzulösen. Mittlerweile ist Dugin auch von Präsident Putin enttäuscht. Putins Weigerung, Militär in die Ukraine zu schicken, sei ein Verrat an „Neurussland“ (hma).

 
Treffen der IBD Westfalen

Recklinghausen. Am 09. August trafen sich – nach eigenen Angaben – 35 Aktivisten und Interessenten der „Identitären Bewegung“ Westfalen (IBD) in Recklinghausen. Während einer Wanderung zur Halde Hoheward gab es einen Vortrag einer IBD-Aktivistin aus dem Rheinland über „antideutschen Rassismus“. Dabei wurde ein Transparent mit der Aufschrift „ WEHR DICH! ES IST DEIN LAND!“ entrollt. Am Abend wurde in einem Recklinghäuser Gasthaus noch ein Vortrag über „die Kerngedanken der Identitären Bewegung“ gehalten. Außerdem wurde der neu gegründete Verein vorgestellt, welcher es künftig ermöglichen soll, „endlich geregelt und legal Fördergelder zu beziehen“. Bereits Mitte Juni waren – nach eigenen Angaben – rund 20 Akteure der IBD Rheinland zu einem Regionaltreffen am Rhein in Düsseldorf zusammengekommen. Dabei wurden am Abend zur Gitarre Lieder gesungen, die eher im Spektrum von Pennälerschaften und Burschenschaften geläufig sind (hma).

 
„Reichsbürger“ keine Kriegsgefangenen

Kreis Ludwigsburg. Ein 54jähriger, im Kreis Ludwigsburg lebender Mann hatte vor dem Sozialgericht auf „Sozialgeld“ und „Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung“ (!) geklagt. Der Landkreis Ludwigsburg hatte eine solche Zahlung an den Leiter eines von 11 „Bürgerämtern Freies Deutschland“ abgelehnt. Der Kläger war der Auffassung, als „Kriegsgefangener“ und Bürger des „Freien Deutschland“ habe er Anspruch auf „Unterhalt“ und „Sozialgeld nach § 133 SGB XII“ „zur Sicherung seiner Existenz im besetzten Deutschland“. Verwaltungsorganen der „BRiD“, welche das „besetzte Gebiet des Deutschen Reiches“ treuhänderisch verwalten würden, stehe er „exterritorial“ gegenüber. Zur Frage der Gültigkeit der „Haager Landkriegsordnung“ solle der „Präsident“ des „Freien Deutschland“ als Sachverständiger gehört werden. Das Sozialgericht Heilbronn entschied nun, daß der Kläger keinen Anspruch auf Unterhalt nach der Haager Landkriegsordnung hat. Der Kläger sei weder „kriegsgefangen“, noch lebe er als Deutscher in einer „außergewöhnlichen Notlage“ in den sog. früheren „Ostgebieten“ des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 (wie dies ein Anspruch auf Sozialgeld nach § 133 SGB XII voraussetze). Baden-Württemberg sei kein “Ostgebiet” im Sinne des Gesetzes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die zum schillernden „Reichsbürger“-Spektrum zählenden „Bürgerämter Freies Deutschland“ gibt es u.a. in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Sachsen, Thüringen und Brandenburg (hma).