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aus: Antifaschistische Nachrichten 15/Juli 2013

Unter Terrorverdacht

Die Bundesanwaltschaft verdächtigt eine Gruppe von Neonazis aus Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben. Die Bundesanwaltschaft hatte am 17.Juli die Wohnungen und Geschäftsräume von vier Beschuldigten in Norddeutschland, den Niederlanden und der Schweiz durchsuchen lassen. Außerdem wurden die Hafträume zweier weiterer Beschuldigter in der Schweiz durchsucht. Bei den Durchsuchungsaktionen in Deutschland waren Polizeibeamte der Landeskriminalämter Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern beteiligt.

Gesucht wurden Beweismittel für etwaige Anschlagspläne und -vorbereitungen. Die von der Bundesanwaltschaft als  „Werwolf-Kommando“ bezeichnete Gruppe habe das Ziel gehabt, das politische System der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, und es bestehe der Verdacht, dass sie zu diesem Zweck terroristische Gewalttaten verüben wollten. Festnahmen erfolgten aber nicht. Die Verdächtigen hatten ein elektronisches Verschlüsselungsprogramm entwickelt, um konspirativ kommunizieren zu können, teilte die Bundesanwaltschaft mit (hma).

 

Williamsons Berufungsprozess

Regensburg. Am 9. und 23.September findet vor dem Landgericht Regensburg der Berufungsprozess des wegen Holocaust-Leugnung verurteilten ehemaligen Bischofs der „Priesterbruderschaft St. Pius X.“, Richard  Williamson, statt. Das Nürnberger Oberlandesgericht hatte die Verurteilung wegen Volksverhetzung durch das Amtsgericht  Regensburg wegen eines Verfahrensfehlers kassiert. Das Gericht hatte Williamson zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt. Nach Aussagen des Gerichtssprechers muss Williamson nicht persönlich in Regensburg erscheinen (hma).

 

„Die Freiheit“-Aktivist verurteilt

München. Der bayerische Landesvorsitzende der Partei „Die Freiheit“ und Autor der rassistischen Internetseite „PI-News“, Michael Stürzenberger, ist vom Münchener Amtsgericht wegen Beleidigung eines Polizisten zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro verurteilt worden. Der Vorfall hatte sich im März ereignet, als Stürzenberger mit mehreren Mitstreitern eine Flugblattaktion vor dem Kino Metropol durchführte, in dem eine Veranstaltung von Bündnis 90/Die Grünen stattfand. Stürzenberger kündigte an, Berufung einlegen zu wollen. Wenige Tage zuvor hatte das Münchener Amtsgericht bereits einen Mitstreiter Stürzenbergers aus Baden-Württemberg wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro verurteilt. Dieser hatte im Februar auf einer Kundgebung von „Die Freiheit“ in München einen Gegendemonstranten beleidigt (hma).

 

Kein Raum für Irving!

Berlin. Der britische Geschichtsrevisionist David Irving will am 10.September in Berlin auftreten. Dies soll in einer bislang noch unbekannten Lokalität „im Herzen Berlins“ stattfinden. Der Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) hat in einem Brief an den Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) in Berlin gebeten, den Auftritt Irvings in Berlin zu verhindern und diesem keine Räume zu vermieten. Das Verwaltungsgericht München hatte kürzlich einen Bescheid der Ausländerbehörde aufgehoben, der für Irving eine Einreiseverbot noch bis 2022 vorsah (hma).