Nach den Rechten sehen
aus: Antifaschistische Nachrichten 15/Juli 2013 Unter Terrorverdacht Die
Bundesanwaltschaft verdächtigt eine Gruppe von Neonazis aus
Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz, eine terroristische
Vereinigung gegründet zu haben. Die Bundesanwaltschaft hatte am
17.Juli die Wohnungen und Geschäftsräume von vier
Beschuldigten in Norddeutschland, den Niederlanden und der Schweiz
durchsuchen lassen. Außerdem wurden die Hafträume zweier
weiterer Beschuldigter in der Schweiz durchsucht. Bei den
Durchsuchungsaktionen in Deutschland waren Polizeibeamte der
Landeskriminalämter Hamburg, Niedersachsen und
Mecklenburg-Vorpommern beteiligt. Gesucht
wurden Beweismittel für etwaige Anschlagspläne und
-vorbereitungen. Die von der Bundesanwaltschaft als
„Werwolf-Kommando“ bezeichnete Gruppe habe das Ziel gehabt,
das politische System der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, und
es bestehe der Verdacht, dass sie zu diesem Zweck terroristische
Gewalttaten verüben wollten. Festnahmen erfolgten aber nicht. Die
Verdächtigen hatten ein elektronisches
Verschlüsselungsprogramm entwickelt, um konspirativ kommunizieren
zu können, teilte die Bundesanwaltschaft mit (hma). Williamsons Berufungsprozess Regensburg.
Am 9. und 23.September findet vor dem Landgericht Regensburg der
Berufungsprozess des wegen Holocaust-Leugnung verurteilten ehemaligen
Bischofs der „Priesterbruderschaft St. Pius X.“,
Richard Williamson, statt. Das Nürnberger Oberlandesgericht
hatte die Verurteilung wegen Volksverhetzung durch das
Amtsgericht Regensburg wegen eines Verfahrensfehlers kassiert.
Das Gericht hatte Williamson zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800
Euro verurteilt. Nach Aussagen des Gerichtssprechers muss Williamson
nicht persönlich in Regensburg erscheinen (hma). „Die Freiheit“-Aktivist verurteilt München.
Der bayerische Landesvorsitzende der Partei „Die Freiheit“
und Autor der rassistischen Internetseite „PI-News“,
Michael Stürzenberger, ist vom Münchener Amtsgericht wegen
Beleidigung eines Polizisten zu einer Geldstrafe in Höhe von 800
Euro verurteilt worden. Der Vorfall hatte sich im März ereignet,
als Stürzenberger mit mehreren Mitstreitern eine Flugblattaktion
vor dem Kino Metropol durchführte, in dem eine Veranstaltung von
Bündnis 90/Die Grünen stattfand. Stürzenberger
kündigte an, Berufung einlegen zu wollen. Wenige Tage zuvor hatte
das Münchener Amtsgericht bereits einen Mitstreiter
Stürzenbergers aus Baden-Württemberg wegen Beleidigung zu
einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro verurteilt. Dieser hatte im
Februar auf einer Kundgebung von „Die Freiheit“ in
München einen Gegendemonstranten beleidigt (hma). Kein Raum für Irving! Berlin.
Der britische Geschichtsrevisionist David Irving will am 10.September
in Berlin auftreten. Dies soll in einer bislang noch unbekannten
Lokalität „im Herzen Berlins“ stattfinden. Der
Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) hat
in einem Brief an den Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) in
Berlin gebeten, den Auftritt Irvings in Berlin zu verhindern und diesem
keine Räume zu vermieten. Das Verwaltungsgericht München
hatte kürzlich einen Bescheid der Ausländerbehörde
aufgehoben, der für Irving eine Einreiseverbot noch bis 2022
vorsah (hma). |